Für Verbraucher ist das Urteil (Rs. C-340/21) eine Stärkung, für E-Commerce-Anbieter eher eine Katastrophe: Denn bereits die Befürchtung eines Datenmissbrauchs kann ausreichen. Werden persönliche Daten infolge eines Hackerangriffs missbraucht, stehen die Chancen, dafür immateriellen DSGVO-Schadensersatz zu erhalten, also besser denn je. Die Kehrseite: Unternehmen, deren Systeme gehackt wurden, können sich praktisch kaum noch von einem Schuldvorwurf entlasten. Auch die weiteren Vorlagefr...
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