Pleite von Online-Händler Getgoods holt Geschäftsführer nach über 12 Jahren ein
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder gegen Markus R.-M. ist nun rechtskräftig. Nach einem Geständnis hatte das Gericht den damaligen Geschäftsführer des Online-Versenders zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 1,6 Mio. Euro bleiben verschwunden, eine winzige Hoffnung für die Gläubiger. Der Verurteile gibt an, mittellos zu sein.
Die juristische Aufarbeitung der Insolvenz der Getgoods AG aus Frankfurt/Oder ist fast 13 Jahr nach der Pleite des Elektronik-Online-Händler im November 2013 nun abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Gerichts verworfen.
Markus R.M., damals Geschäftsführer von Getgoods, hatte die Vorwürfe des Betrugs in Millionenhöhe sowie der Untreue mit vorsätzlichem Bankrott umfassend gestanden. Es war Teil eines Deals mit dem Landgericht Frankfurt/Oder. Das Gericht verurteilte den Angeklagten im Juli 2025 daraufhin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Später legte er Revision gegen das Urteil ein, die nun vom BGH verworfen wurde. Das Urteil ist somit rechtskräftig, die Akten geschlossen – obwohl nicht alle Details der Insolvenz geklärt sind.
Unklar ist insbesondere der Verbleibt von 1,6 Mio. Euro. Das börsennotierte Unternehmen hatte trotz bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit noch Anleihen verkauft. Zudem hatte der Angeklagte gefälschte Rechnungen ausgestellt und diese in bar aus Mitteln der Gesellschaft bezahlt, berichtete die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in einen Newsletter zum Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder. Dort heißt es zudem, dass Markus R.-M. vor Gericht angegeben haben soll, als Angestellter zu arbeiten und sich in der Privatinsolvenz zu befinden. Geschädigten Anleiheinhabern machte die SdK dennoch Mut. Man gehe davon aus, dass sie noch Ansprüche geltend machen könnten. Für Markus R.-M. dürfte nach der Ablehnung seiner Revision durch den BGH die Causa Getgoods persönlich noch nicht ausgestanden sein.
CRN hatte drei Wochen vor der Insolvenzanmeldung von Getgoods im November 2013 über Verhandlungen mit Euler Hermes über Kreditlinien berichtet. Auf Anfragen von CRN hatte zunächst weder Markus R.-M., noch die Investor-Relations-Abteilung reagiert. Als der Artikel schließlich online ging, rief R.-M. beim jungen CRN-Redakteur und brüllte ins Telefon, dass Getgoods nicht in finanziellen Schwierigkeiten stecke und CRN den Artikel sofort vom Netz nehmen solle. Später hatte die IR-Abteilung von Getgoods reagiert und Statements nachgereicht.
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