Pyramid Computer berät Handel zur Barrierefreiheit

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) Ende Juni 2025 stehen viele Händler vor einer Herausforderung: Neue Selfservice-Geräte wie Self-Checkout- oder Bestellterminals müssen barrierefrei gestaltet sein. Pyramid Computer bietet hierfür konkrete Unterstützung.

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Neue Selfservice-Geräte wie Bestellterminals müssen seit Ende Juni barrierefrei gestaltet sein. (Foto: Pyramid Computer)

Ein gut gemeintes Gesetz lässt den Einzelhandel im Regen stehen: "Viele unserer Kunden haben vom BFSG gehört, aber keine klare Vorstellung davon, was das konkret für ihr Geschäft bedeutet", erklärt Peter Trosien, Geschäftsführer der Pyramid Computer GmbH. "Deshalb werden wir aktuell häufig als Sparringspartner angefragt, um anhand der individuellen Gegebenheiten gemeinsam passende Lösungen zu entwickeln."

Bestandsschutz für bestehende Geräte

Terminals, die vor dem 28. Juni 2025 angeschafft wurden, fallen nicht unter die Regelungen und dürfen grundsätzlich weiterverwendet werden. Dennoch nutzen Unternehmen aus Verantwortung gegenüber Kunden mit Einschränkungen die aktuelle Diskussion, um bestehende Systeme auf Barrierefreiheit hin zu überprüfen.

"Wir sehen unsere Rolle darin, sachlich aufzuklären und gemeinsam mit dem Kunden zu bewerten, ob und welche Maßnahmen sinnvoll sind", sagt Trosien. "In vielen Fällen reicht eine einfache Anpassung, zum Beispiel durch ein taktiles Navigationspad oder eine veränderte Bedienhöhe."

Pyramid bietet hier modulare Lösungen, die sich auf bestehende Umgebungen anpassen lassen. In Fällen, in denen eine Nachrüstung technisch oder wirtschaftlich nicht praktikabel erscheint, unterstützt das Unternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Neugeräts.

Bei jedem neuen Hardwareprojekt stellt Pyramid sicher, dass die Terminals im vorgesehenen Anwendungskontext des Kunden die Anforderungen des BFSG erfüllen. Dabei wird berücksichtigt, dass Barrierefreiheit nicht nur von der Hardware abhängt, sondern auch von der eingesetzten Software und der konkreten Nutzungssituation am Point of Sale.

Großer Informationsbedarf

„Wir beobachten derzeit ein hohes Maß an Unsicherheit, besonders im Einzelhandel und bei Betreibern in der Systemgastronomie“, so Trosien. „Das Gesetz hat eindeutig Aufmerksamkeit erzeugt – viele Unternehmen wollen jetzt prüfen, ob sie gut aufgestellt sind.“

Für eine erste Orientierung hat Pyramid außerdem eine Informationsseite mit praxisnahen Empfehlungen eingerichtet. Darüber hinaus bietet das Unternehmen individuelle Beratungsgespräche und Planungsunterstützung an – sowohl für neue Projekte als auch für bestehende Infrastrukturen.

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