Schlappe für Klage-Industrie
So ein Pech aber auch: Das Oberlandesgericht Hamm weist Ansprüche einer Klägerin auf Schadensersatz nach dem spektakulären Datendiebstahl bei Facebook zurück. Das Werbeversprechen so mancher Rechtsanwaltskanzlei könnte sich damit in Luft auflösen.
Das OLG Hamm hat die Klage einer Facebook-Nutzerin abgewiesen, die wegen gestohlener persönlicher Daten Schadensersatz vom Meta-Konzern, zu dem Facebook gehört, gefordert hatte. Hintergrund: Vor einigen Jahren erbeuteten Hacker auf Facebook persönliche Daten wie Namen und Telefonnummern von rund 500 Mio. Nutzern und boten sie auf illegalen Plattformen zum Kauf an. Ein klarer Verstoß gegen Datenschutzgesetze, für die Facebook verantwortlich gemacht wird.
Allerdings steht im aktuellen Fall der Betroffenen laut OLG Hamm kein Schadenersatz zu, da die Klägerin nicht hinreichend beweisen konnte, dass sie Gefühle eines Kontrollverlusts erlitten hätte, sich beobachtet und hilflos wähnte. Diese Argumentation war den Richtern zu pauschal.
Dass Kläger bei Landgerichten mit solchen Begründungen aus dem Standardbauasten ihrer Anwälte bisweilen Erfolg hatten und Summen zwischen 500 und manchmal sogar über 1.000 Euro zugesprochen bekamen, dürfte voraussichtlich der Vergangenheit angehören, sollte das OLG-Urteil aus Hamm letztinstanzlich gelten. Revision ließ das OLG nämlich nicht zu, die Anwälte können dagegen Beschwerde einlegen, aber die Hürden dafür sind aufgrund des geringen Streitwerts sehr hoch.
Ermuntert wurden Betroffene von Datendiebstahl von einigen Rechtsanwaltskanzleien, die aggressiv für einen Klageweg warben, wenn große Firmen mit bekannten Namen und vielen registrierten Nutzern ein großes Geschäft versprachen.