Tipps für Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen:
Microsoft: Gebrauchtsoftware nur von autorisierten Händlern kaufen

von Bernd Reder (bernd.reder@networkcomputing.de)

03.09.2008

Nur von Händlern, die mit dem Hersteller einer Software zusammenarbeiten, sollten Firmen gebrauchte Programmlizenzen kaufen, so Microsoft. Ansonsten drohen Klagen und Schadenersatzansprüche.

Die Auseinandersetzungen darüber, ob der Handel mit gebrauchter Software zulässig ist oder nicht, haben bereits mehrere Gerichtsinstanzen beschäftigt. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom Juli 2008 bedarf das Übertragen von Nutzungsrechten einer Software der Zustimmung des Rechteinhabers.

Wer gebrauchte Lizenzen von Microsoft-Software erwerben will, etwa von Windows Vista, sollte das nach den Vorstellungen des Herstellers über einen dazu autorisierten Händler tun.

Im vorliegenden Fall ging es um gebrauchte Programme von Oracle [1], welche die Firma Usedsoft [2] weiterverkaufte. Microsoft [3] vertritt den Standpunkt, dass das Urteil des OLG auch für Softwarelizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen gilt. Der Softwarehersteller rät daher Interessenten, gebrauchte Programme von Microsoft nur über einen Händler zu kaufen, der mit Microsoft zusammenarbeitet.

Die Tipps im Einzelnen

  • Der Anwender sollte prüfen, ob der Händler mit Microsoft in Kontakt steht und die Lizenzen mit Zustimmung von Microsoft übertragen werden.

  • Er sollte zudem checken, ob die Produkte vollständig und echt sind.

  • Lassen Sie sich nicht nur etwaige Datenträger vorlegen, sondern auch alle Lizenzverträge, die übertragen werden sollen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Nutzungsrechte, die Sie erwerben möchten, auch tatsächlich von Microsoft eingeräumt worden sind. Notariell beglaubigte Urkunden sind kein gültiger Lizenznachweis. Prüfen Sie, ob Ihnen die Nutzungsrechte an der Software auch vollständig übertragen werden.

  • Lassen Sie sich vom vorherigen Inhaber der Nutzungsrechte schriftlich bestätigen, dass dieser sämtliche Installationen der Software gelöscht hat. Vertrauen Sie nicht auf entsprechende Zusicherungen Dritter, etwa des Händlers oder eines Notars. Prüfen Sie im Vorfeld, welche Zusatzleistungen und Updates Sie benötigen und ob Ihnen diese durch den Kauf gebrauchter Software zur Verfügung stehen.

  • Prüfen Sie, ob gebrauchte Software langfristig die kostengünstigste Variante ist oder beispielsweise Hosting-Angebote einen kurzfristigen Engpass flexibler decken können.

  • Prüfen Sie, ob Sie im Rahmen eines Select- oder EA-Vertrages nicht kostengünstiger rechtssichere Lizenzen erwerben können.

Sind Unternehmen unsicher, ob ihre Microsoft Software korrekt lizenziert ist, können sie laut Microsoft den kostenlosen Produktidentifikationsservice (kurz: PID-Service) nutzen. Er überprüft für Fachhändler und Endkunden in Deutschland Microsoft-Produkte auf ihre Echtheit.

Unrechtmäßiger Einsatz von Programmen kann teuer kommen

Stellt sich heraus, dass die Übertragung rechtswidrig war, darf der Kunde die Software erst wieder nutzen, wenn er ordnungsgemäße Lizenzen (nach-)erworben hat. Gegebenenfalls muss er zusätzlich noch Schadenersatz an den Hersteller zahlen.

Jede Art der Nutzung illegaler Software kann nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So drohen im Falle einer nachweisbaren Unterlizenzierung nicht nur die bereits erwähnten Schadenersatzforderungen der Hersteller. Vielmehr drohen den im Unternehmen Verantwortlichen, sofern sie vorsätzlich handeln, empfindliche Geldbußen. Selbst Freiheitsstrafen sind möglich.

Dass dies keine leeren Drohungen sind, zeigt der Fall eines deutschen IT-Managers, der nicht lizenzierte Software in seinem Unternehmen einsetzte. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt (siehe unseren Bericht [4]).

Staatsanwaltschaft kann Prüfung aller Rechner anordnen

»Wird eine Anzeige erstattet, aus der sich der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung ergibt, kann die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Geschäftsräume und Überprüfung aller PCs und Lizenzen beantragen«, sagt Dr. Markus Morawietz, Lizenzexperte und Managing-Partner der Dr. Morawietz Consulting & Training GmbH. »Unternehmen sollten daher genau überlegen, ob sie die mit einer Unterlizenzierung einhergehenden Risiken wirklich eingehen wollen.«

Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München zum oben genannten Fall (Az. 6 U 2759/07) und weitere Hintergrundinformationen zum Thema gebrauchte Software finden sich auf dem »Informationsportal Gebrauchte Software [5]«. Allerdings handelt es sich um eine Web-Seite von Microsoft, sprich die Informationen darauf dienen Marketing-Zwecken.

[1] http://www.oracle.de/
[2] http://www.usedsoft.de/
[3] http://www.microsoft.de/
[4] it-administrator-wegen-lizenzverstoessen-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt/
[5] http://www.gebrauchte-software.org/

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