Recht:
Neues Gesetz soll Online-Abzocke eindämmen
Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Verbraucher künftig besser vor Online-Abzocke und -Abofallen schützen. Kostenpflichtige Seiten sollen dem Entwurf nach deutlicher gekennzeichnet und vom Nutzer mit einem extra Button bestätigt werden müssen.
Betrug mit versteckten Kosten im "Kleingedruckten" oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist im Internet ein weit verbreitetes Übel, dem jährlich tausende Bürger auf den Leim gehen. Das Verbraucherschutz-Portal www.abofallen.info [1] listet über 1.300 deutschsprachige Web-Angebote auf, die kostenpflichtige Dienste anbieten, ohne sie ausreichend zu kennzeichnen.
Die Bandbreite reicht von SMS-Diensten über Partnerbörsen bis hin zu Kochrezept-Sammlungen. Wer auf die Abofallen hereinfällt, bekommt prompt die Rechnung – im wahrsten Sinne des Wortes. Wichtig: Man sollte prinzipiell nicht bezahlen, selbst wenn Mahnungen, Inkasso-, Gerichts- oder Haftandrohungen ins Haus flattern.
Denn die geschlossenen Verträge sind fast immer unrechtmäßig. Ein Vertrag kann angefochten werden, wenn ein Irrtum oder eine arglistige Täuschung vorliegt. Und mittlerweile gibt es eine Vielzahl Urteile deutscher Gerichte, die die Unrechtmäßigkeit der Abofallen bestätigen. Internet-Betrüger setzen jedoch auf die Angst der Betroffenen. Und das leider mit Erfolg – viele Opfer bezahlen freiwillig.
Dass solche versteckte Kosten im Netz inzwischen ein ernsthaftes Problem sind, hat jetzt auch die Bundesregierung erkannt. Das Kabinett hat deshalb im August einen vom Bundesjustizministerium erarbeiteten Gesetzesentwurf verabschiedet, der Verbraucher besser vor Abzocke im Internet schützen soll. Das Gesetz soll nach derzeitiger Planung Ende 2012 in Kraft treten.
Die neue Gesetzeslageim Detail
Web Of Trust: Das Plug-in erkennt Abzock-Webseiten und warnt davor, diese aufzurufen.
Webseiten-Betreiber werden dazu verpflichtet, Nutzer ihrer Angebote deutlich auf alle anfallenden Kosten hinzuweisen. Zusätzlich sollen Anwender durch Klick auf eine Schaltfläche ausdrücklich bestätigen, dass sie den Kostenhinweis wirklich gelesen haben. Aus diesem Grund wird das neue Gesetz umgangssprachlich auch als "Button-Lösung" bezeichnet. Dem Entwurf zufolge muss die Bestellschaltfläche mit dem Text "zahlungspflichtig bestellen" oder einen ähnlich unmissverständlichen Hinweis enthalten. Fehlt der Hinweis, kommt kein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Die "Button-Lösung" soll für alle Anbieter kostenpflichtiger Dienste im Sinne des Fernabsatzgesetzes gelten. Das sind in erster Linie alle Online-Shops, aber auch alle Webseiten, die Dienstleistungen verkaufen. Ob Download-Seiten für Musik, Filme, Software oder elektronische Bücher, ob Web-Chat oder Telefonie-Dienst: Alle kostenpflichtigen Webseiten müssen ab Ende 2012 die "Button-Lösung" in die Praxis umsetzen.
Kritik an der "Button-Lösung"
Aus Verbrauchersicht hört sich die Idee der "Button-Lösung" gut an. Doch von Shop-Betreibern und Juristen wird sie zum Teil heftig kritisiert. Erstere fürchten Umsatzeinbußen durch das kompliziertere Bestellprozedere. Einige Juristen halten das neue Gesetz für mehr oder weniger unnötig.
Paragraf sechs des Telemediengesetzes halte längst Regelungen bereit, die denen der "Button-Lösung" entsprächen, hieß es in Diskussionen um den Gesetzesentwurf. Juristisch positiv bewertet wird, dass die Beweislast im Streitfall beim Unternehmen liegt. Sollte es nach Einführung der "Button-Lösung" zu einem Rechtsstreit kommen, ist in jedem Fall der Abofallen-Betreiber im Zugzwang.
Selbstschutz-Maßnahmen
Ob mit oder ohne "Button-Lösung" – am besten vor Abzock-Seiten schützt der gesunde Menschenverstand. Besuchen Sie nur Webseiten, die Ihnen vertrauenswürdig erscheinen, und achten Sie immer darauf, wohin Sie klicken.
Insbesondere empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Browser-Plug-ins World Of Trust (www.mywot.com [2] ). Das Tool weist auf gefährliche Webseiten hin, indem es die Erfahrungen all seiner Nutzer auswertet. Dabei werden Abzock-Seiten nicht gesperrt, sondern lediglich vor ihnen gewarnt.
Oder Sie verwenden den exklusiven Abzock-Stopper der PCgo aus Ausgabe 9/11, der ebenfalls vor über 2.500 bekannten Abzock-Seiten warnt.
6 Regeln: So entgehen Sie Abofallen
- Vertrauen Sie Ihrem Gefühl: Nutzen Sie nur Webseiten, die Ihnen vertrauenswürdig erscheinen. Das gilt insbesondere für Online-Shops und alle anderen kostenpflichtigen Dienste. Haben Sie ein unsicheres Gefühl, sollten Sie eine Alternative suchen.
- Erst lesen, dann klicken: Lesen Sie die Angebotsbedingungen genau durch, zu denen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gehören.
- Infomieren Sie sich vorab: Auf Webseiten wie www.abofallen.info [1] finden Sie aktuelle Informationen über bekannte Abzock-Webseiten und zu den neuesten Tricks der Internet-Betrüger.
- Achten Sie auf Gütesiegel: Viele Online-Shops haben sich Qualitätsprüfungen unterzogen und Gütesiegel erworben, die sie als besonders zuverlässig kennzeichnen. Das bekannteste Gütesiegel ist das von Trusted Shops (www.trustedshops.de [4] ).
- Nutzen Sie Web Of Trust: Das Browser-Plug-in Web Of Trust (WOT, www.mywot.com [2] ) erkennt betrügerische Webseiten und warnt davor, diese aufzurufen.
- Achten Sie auf Updates: Halten Sie Betriebssystem und Software mittels Updates stets aktuell. Nutzen Sie die neuesten Browser-Versionen und Plug-ins, die für noch mehr Web-Sicherheit sorgen.
Experten-Meinung
Die Bundesregierung stärkt den Verbraucherschutz im Internet. Gut so! Die "Button-Lösung" mag vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber sie wird viele Menschen vor Abzocke schützen. Dass sich Juristen in Detailfragen über die "Button-Lösung" uneins sind, ändert nichts an ihrer Sinnfälligkeit.
Shop-Betreiber, die darin einen Mehraufwand sehen, sollten die Kirche im Dorf lassen. Kompliziert ist die "Button-Lösung" keinesfalls.
[1] http://www.abofallen.info/
[2] http://www.mywot.com/
[3] http://www.abofallen.info/
[4] http://www.trustedshops.de/
[5] http://www.mywot.com/
- 1. Seite: Neues Gesetz soll Online-Abzocke eindämmen
- 2. Seite: Die neue Gesetzeslageim Detail
- 3. Seite: Selbstschutz-Maßnahmen
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