Software-Lizenzrecht:
Bundesgerichtshof will über Gebrauchtsoftware entscheiden
Ring frei für eine weitere Runde im juristischen Tauziehen um den Handel mit Gebrauchtsoftware: Der Bundesgerichtshof hat in der Auseinandersetzung zwischen Oracle und Usedsoft die Revision zugelassen. Die Software-Industrie hofft auf ein Grundsatzurteil.
(Fortsetzung des Artikels von Seite 1)
Der Rechtsstreit zwischen dem Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft [1] und dem Software-Hersteller Oracle [2] geht nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom Sommer 2008 in eine neue Runde.
Zwar hatte das OLG hatte eine Revision zunächst nicht zugelassen, doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun mit Beschluss vom 12. November 2009 (Az. I ZR 129/08), der von Usedsoft eingelegten Beschwerde stattzugeben und damit ein Revisionsverfahren zu ermöglichen.
In zwei bis drei Jahren wird das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Gebrauchtsoftware vorliegen.
In der Angelegenheit geht es um den Weiterverkauf von Oracle-Software durch Usedsoft. Allerdings wurden durch den Gebrauchtsoftware-Händler nur die Lizenzen zum Verkauf angeboten, die Software selbst mussten sich die Kunden von Usedsoft jedoch anderweitig beschaffen, also kopieren. Das OLG München hatte sich der Auffassung von Oracle angeschlossen, dass diese Art des Lizenzhandels eine Verletzung der Urheberrechte des Herstellers darstellt.
Für Oracle, das in dem OLG-Entscheid ein Grundsatzurteil sieht und dabei von Microsoft Schützenhilfe erhält, ist mit der Zulassung der Revision in der Sache noch nichts entschieden. Wie der Hersteller in einer Mitteilung betont, besage der Beschluss lediglich, dass der BGH der Auffassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.
Kontrahenten bewerten Revision unterschiedlich
Mit der eigentlichen Frage, ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen zulässig ist, werde sich der BGH erst im Rahmen des Revisionsverfahrens beschäftigen. Und das dürfte sich noch eine ganze Zeit hinziehen. Bis dahin seien die bisherigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte maßgebend, die nach Ansicht von Oracle besagen, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen unzulässig ist.
Usedsoft-Geschäftsführer Pe-ter Schneider erwartet dass der BGH den Handel mit Gebrauchtsoftware sanktio-niert.
Usedsoft ist weiterhin anderer Meinung – nicht nur in der Sache, auch in der Bewertung der Zulassung der Revision: »Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Liberalisierung des Software-Gebrauchthandels«, meint Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider.
»Die Behauptung von Oracle, die BGH-Entscheidung lasse keine Tendenz erkennen, ist in diesem Zusammenhang leicht durchschaubar. Die Software-Hersteller wissen genau, dass der BGH in vergleichbaren Fällen stets zugunsten des freien Handels entschieden hat.«
Nach Ansicht von Schneider stütze daher bereits die Zulassung der Revision die fundamentale Überzeugung führender Spezialisten für Urheberrecht, dass das von den meisten Experten mit Kopfschütteln quittierte Urteil des OLG München in Sachen Oracle dringend überprüft werden müsse. Es missachte elementare Grundsätze des deutschen Rechtsstaats.
Der Usedsoft-Chef sieht dem Urteil, das seiner Einschätzung nach in zwei bis drei Jahren erfolgen werde, daher mit Zuversicht entgegen. Ein Ende des Gebrauchtsoftware-Streits scheint damit noch lange nicht in Sicht zu sein.
[1] http://www.usedsoft.com/
[2] http://www.oracle.com/global/de/index.html
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