IT-Rechtsexperte Max-Lion Keller im Interview:
»Es wird weiterhin munter abgemahnt«
Beim Etail Summit 2010 steht Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht-Kanzlei den Besuchern wieder mit Rat und Tat zur Seite. Im CRN-Interview spricht der Rechtsexperte vorab über aktuelle Abmahngefahren, Schwierigkeiten beim Verkauf über Amazon.de und die Auswirkungen des BGH-Urteils zur Aktualität von Preissuchmaschinen.
Auch in diesem Jahr berät Max-Lion Keller wieder die Besucher des CRN Etail Summit
CRN: Im vergangenen Jahr wurde eine Reihe von Abmahnanwälten gerichtlich verurteilt und sind besonders aktive Abmahner wie die BUG AG im Gefolge der Finanzkrise vom Markt verschwunden. Geht Ihnen und Ihren Kollegen von der IT-Recht-Kanzlei da nicht langsam die Arbeit aus?
Keller: Nein, auf keinen Fall. Das Thema Abmahnungen bewegt sich nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Uns erreichen jeden Tag neue Fälle, in denen wir um Hilfe gebeten werden. Es stimmt, dass es die großen Abmahner zur Zeit nicht mehr in dieser Form gibt, doch wir treffen nach wie vor auf viele »alte Bekannte«. Sachverhalte wie falsche AGB, Widerrufsformulierungen und Impressumsangaben werden weiterhin abgemahnt. Zudem gibt es neue Abmahner, die sich zum Teil noch mehr Mühe geben, bisher unbekannte Abmahngründe zu finden.
CRN: Auf welche Gefahren müssen Onlinehändler hier besonders aufpassen?
Keller: Ich möchte das gar nicht im Detail erklären, da sonst Abmahner nur auf neue Ideen kommen, wo sich noch Geld herausholen lässt. Allgemein gesagt beobachten wir zunehmend Abmahnungen auf Grund von Verstößen gegen das Elektrogesetz, wie eine fehlende Registrierung oder falsche bzw. unzureichende Kennzeichnung von selbst importierten Elektrogeräten. Weitere noch recht neue Abmahngründe sind Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, die Preisangabenverordnung im Zusammenhang mit Preissuchmaschinen oder beispielsweise auch die zum 1. März in Kraft getretene Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes.
CRN: Wer sind heute die häufigsten Abmahner?
Keller: Nach wie vor gibt es viele Abmahnungen durch Vereine und auch durch sogenannte Abmahnanwälte. Neu sind kleine Abmahner, die oft zuvor selbst eine Abmahnung bekommen haben und sich in der Folge selbst als Abmahner versuchen. Probleme stellen wir auch weiterhin in Zusammenhang mit den großen Online-Plattformen fest, in jüngster Zeit vor allem im Hinblick auf Amazon Marketplace.
»Rechtssicheres Verkaufen ist auf Amazon derzeit nicht möglich«
Amazon.de sieht Rechtsanwalt Keller besonders kritisch
CRN: Können Sie einen typischen Problemfall für Amazon Marketplace schildern?
Keller: Gerne. Wir haben aktuell den Fall eines Händlers, der einen Restposten an Kabel-Beständen zu besonders günstigen Preisen auf Amazon.de anbot. Der Hersteller der Kabel hatte zunächst versucht, den Verkäufer als Vertragshändler zu gewinnen und so zur Einhaltung der von ihm vorgeschrieben Verkaufspreise zu bringen. Nachdem der Händler das ablehnte, wurde er vom Hersteller wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern in seinen Amazon-Angeboten abgemahnt. Das Perfide dabei ist, dass der Händler die Bilder gar nicht selbst bei Amazon eingestellt hatte. Vielmehr war er aufgrund der von Amazon vorgegebenen Einstellpraxis für die Internetplattform Marketplace dazu gezwungen, in der bestehenden Angebotskategorie mit den bereits existierenden Produktbildern anzubieten. Der Händler ging davon aus, dass das Nutzungsrecht an den Bildern bei Amazon liegt. Dem inzwischen auch gerichtlich in Anspruch genommenen Händler droht nun ein finanzieller Schaden im fünfstelligen Eurobereich.
CRN: Handelt es sich bei dem Fall um eine für die Plattform Amazon.de typische Problematik?
Keller: Ja, denn für Amazon zählt vor allem die Einheitlichkeit der Angebote. Sobald ein Angebot einmal besteht, wird es dem Händler – anders als etwa bei Ebay – verwehrt, eigene Produkte anzulegen. Trotzdem ist der Händler für die Rechtssicherheit des gesamten Angebots haftbar. Es ist verständlich, dass Amazon seinen Kunden gerne alles aus einer Hand bieten möchte. Auf der anderen Seite stiftet das Unternehmen die Händler dadurch aber zu Urheberrechts- wie auch Wettbewerbsverletzungen an. Es entsteht so ein Konflikt zwischen Kunden- und Händlerinteressen: Die Händler wollen in erster Linie rechtssicher anbieten – das ist auf Amazon nach unserer Auffassung und auch der Auffassung einiger anderer Kollegen derzeit aber nicht möglich.
CRN: Ist Amazon.de diese Problematik bewusst?
Keller: Amazon versucht in vielen Fällen zu vermitteln und hat auch bereits in einer Reihe von Fällen die entstanden Abmahnkosten übernommen. Doch im Prinzip wäre eine grundsätzliche Änderung der Angebotsmöglichkeiten nötig. Aber ich bin mir nicht sicher, ob bei der Zentrale von Amazon.com in den USA das nötige Verständnis für zeit- und kostenaufwändige Änderungen an der Online-Plattform vorhanden ist.
»Immer mehr Hersteller gehen rechtlich gegen unliebsame Händler vor«
CRN: Der von Ihnen beschriebenen Abmahnung des Kabel-Händlers liegt ja ein Preiskonflikt mit dem Hersteller zugrunde. Beobachten Sie einen Anstieg der Fälle, in denen Hersteller versuchen, durch Abmahnungen gegen ihnen unliebsame Onlinehändler vorzugehen?
Keller: Ja, wir erleben es zunehmend, dass Hersteller nach rechtlichen Wegen suchen, um unliebsame Händler aus dem Internet zu vertreiben. So ist es bereits mehrere Male vorgekommen, dass Händler, die bei Ebay Produktbilder der Hersteller verwenden, von diesen abgemahnt wurden. Unsere Vermutung dabei ist oft, dass es eigentlich um die Verkaufspreise und ähnliche Themen geht.
CRN: Führt das Vorgehen der Hersteller nicht bei vielen Händlern zu handfester Verunsicherung?
Keller: In der Tat steigt die Verunsicherung bei vielen Anbietern von Luxus- und High End-Produkten, in wie weit sie die von den Herstellern an Vertragshändler gestellten Bedingungen erfüllen müssen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht hier recht weit gehende Rechte der Herstellerfirmen vor. Dabei ist allerdings noch ungeklärt, ob es sich in vielen Fällen nicht auch um unzulässige Preisabsprachen seitens der Hersteller handelt. Im Prinzip geht es dabei um einen noch ungelösten Konflikt zwischen den Interessen der Verbraucher und der Markenhersteller.
»Weiterhin Abmahngefahr bei Preisvergleichern«
CRN: Zu großer Ungewissheit hat auch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) [1] zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen geführt. Die bei den Preisvergleichern angegebenen Preise müssen demzufolge jederzeit mit den Verkaufspreisen im eigenen Onlineshop übereinstimmen. Können die Anbietern von Preisvergleichen dieses Dilemma lösen?
Keller: Das Grundproblem ist, dass das BGH-Urteil nicht berücksichtigt, was in der Realität technisch passiert. Auf der anderen Seite kann es auch nicht die Rolle des BGH sein, seine Rechtsprechung an technische Gegebenheiten anzupassen. Eine Reihe von Preisvergleichern versucht nun, mit einem Disclaimer auf das Urteil zu reagieren: Dem Kunden soll so mitgeteilt werden, dass es sich nicht um Echtzeit-Preise handelt, sondern lediglich um den Stand der letzten Aktualisierung.
CRN: Können Händler auf diese Lösung vertrauen und die entsprechenden Preissuchmaschinen wieder unbedenklich nützen?
Keller: Verwendet ein Preisvergleicher einen entsprechenden Disclaimer, handelt es sich zunächst im Vergleich zu dem BGH-Urteil um einen neuen Sachverhalt. Dennoch ist es meiner Ansicht nach sehr wahrscheinlich, dass sich die Händler hier erneut in Abmahngefahr begeben. Der Disclaimer taugt wohl in erster Linie dazu, den Preisvergleichs-Anbieter vor eventuellen Regressansprüchen der Händler zu schützen.
Mein Ratschlag für Händler, die rechtssicher anbieten wollen, ist es, entweder keine Preisänderungen vorzunehmen oder auf die Verwendung einer Preissuchmaschine komplett zu verzichten. Leider bietet selbst das keinen absoluten Schutz, da viele Vergleicher heute gar nicht mehr nachfragen, sondern die Preise der Händler einfach eigenständig übernehmen. Sie sehen also: Die Themen gehen uns leider noch lange nicht aus.
Stellen Sie Ihre Fragen an Rechtsexperten Max-Lion Keller beim Etail Summit 2010 von Computer Reseller News am 6. Mai in München! Weitere Informationen und Anmeldung unter www.etail-summit.de [2].
Ständig aktuelle Informationen über Rechtsänderungen, Abmahngefahren und rechtliche Hintergründe erhalten Sie auf der Webseite und im Newsletter der IT-Recht-Kanzlei [3].
[1] http://www.crn.de/channel/etailer/artikel-81175.html
[2] http://www.etail-summit.de
[3] http://www.it-recht-kanzlei.de/
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