Keine Freundschaften zwischen Richter und Zeugen:
Auch Ermittlungsbehörden nutzen Facebook

von Werner Veith (werner.veith@networkcomputing.de)

19.03.2010

Kriminelle nutzen Social-Networks wie Facebook für ihre kriminellen Zwecke. Aber auch die Strafverfolgungsbehörden in den USA lernen, was sie das Web 2.0 für Ermittlungszwecke nutzen können oder diese ihre Arbeit im Gericht beeinträchtigen können.

Behörden geben solche Unterlagen eigentlich nicht heraus, und schon gar nicht freiwillig. In diesem Fall mussten sie: Auf Antrag der Electronic Frontier Foundation hat die Criminal Division des U.S. Departments of Justice Daten Hinweise herausgeben, Behörden Informationen im Web 2.0 für die Strafverfolgung nutzen. Bei einem Papier [1] handelt es sich eine Einführung in Social-Networking-Sites und rechtliche und praktische Tipps dazu. Ein weiteres Papier [2] ist eine Schulung, wie Fahnder Steuerzahler lokalisieren und ihre Online-Aktivitäten untersuchen können.

Ausschnitt aus einer Schulung über Social-Networks der Crime-Devision des U.S. Justizministeriums

Ein Trick der Behörden ist, Nutzer dazu bewegen, bestimmte Fake-Accounts als »Freund« zu akzeptieren. Dahinter steht dann ein Regierungsbeamter, der als Freund natürlich viel mehr sehen kann.

Natürlich bieten Social-Networks einige Information. Den Regierungsbeamten bekommen genaue Informationen darüber und auch detaillierte Anweisungen, wie sie zu diesen kommen.

Außerdem gibt es Unterlagen zu beziehungsweise Vereinbarungen mit Unternehmen, die Social-Networks betreiben. Regierungsbeamte werden erklärt, wie sie zu sonst nicht zugänglichen Daten kommen.

Sind die Informationen einmal gesammelt, wandern sie in Datenbanken der Regierungsbehörden. Diese verfügen über entsprechende Analysetools, um die Daten auszuwerten beziehungsweise darzustellen.

Social-Networks und Gerichtssaal

In Gerichtsverfahren wird empfohlen, auf jeden Fall nach den Zeugen in Social Networks zu suchen. Für die Verteidigung finden sich hier eventuell wertvolle Hinweise. Für die Anklage ergeben sich mögliche Stolperfallen.

Außerdem dürfen Zeugen nicht über den Fall in ihren Accounts schreiben. Des weiteren sollen die Personen angewiesen werden, genau zu überlegen, was sie veröffentlichen.

Schwierig wird es auch, wenn Zeugen Richter oder Verteidiger als Freunde bei sich gelistet haben. Außerdem gibt es das Problem, dass durch die Kombination von Social Network und mobilen Gerät, Ereignisse im Gerichtssaal quasi in Echtzeit nach außen gelangen.

[1] http://www.eff.org/files/filenode/social_network/20100303__crim_socialnetworking.pdf
[2] http://www.eff.org/files/filenode/social_network/training_course.pdf

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