Bundesverfassunggericht hat entschieden:
Vorratsdaten-Speicherung ist unzulässig

von Dr. Joachim Gartz (joachim.gartz@crn.de)

02.03.2010

»Liberté toujours«: Freiheitsliebende Internet-Surfer sowie Filesharing-Anbieter und Nutzer in unserem Land erhalten Rückenwind aus Karlsruhe. Die Sammlung von Telefon- und Internetdaten ist laut dem Bundesverfassungsgericht in Karlruhe eindeutig verfassungswidrig.

(Fortsetzung des Artikels von Seite 1)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Vorratsdaten-Speicherung gegen die Verfassung verstößt

Das mit großer Spannung erwartete Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist nun höchstrichterlich gefällt worden. Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Dem Urteil zufolge ist die Masenspeicherung von Telefon- und Internetdaten mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung massiv eingeschränkt. So legten sie fest, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. Ansonsten werde das Vertrauen der Bürger »in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs« zu sehr eingeschränkt.

Angriff auf die Freiheit: Google und Co erstellen Persönlichkeitsprofile

Im Vorfeld der CeBIT hatte auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) vor der hemmungslosen Nutzung von Internetdaten durch Konzerne wie Apple, Google und Co gewarnt [1]: »Mit der Vernetzung und Vermarktung privater Daten ist eine Menge Geld zu verdienen«, meint die Ministerin. »Branchenriesen wie Facebook, Apple, Google oder Microsoft können im Internet ganze Persönlichkeitsprofile erstellen. Sie wissen, wofür wir uns interessieren, was wir kaufen, wohin wir verreisen, mit wem wir befreundet sind.« Manche Verbraucher würden dadurch richtig interessant für die Wirtschaft, andere jedoch landeten womöglich auf schwarzen Listen oder bekämen Schwierigkeiten bei der Jobsuche, warnte Aigner.

Der FDP-Innenexperte Hirsch hatte vor der Verkündung des Urteil ebenfalls erklärt: »Ich bin der festen Überzeugung, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist und ich glaube, dass das Verfassungsgericht auch so entscheiden wird. Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat.«

Nach dem bisherigen Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind diese Daten für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt.

Der Hosting-Provider MESH begrüßt den Urteilsspruch der Karlsruher Richter: »Die Grundrechte der Bundesbürger werden mit der Entscheidung wieder gestärkt. Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung ganz vom Tisch ist«, so Ramon Blanco, Datenschutzbeauftragter des Düsseldorfer Providers MESH gegenüber Computer Reseller News.

[1] http://www.crn.de/trends/maerkte/artikel-80293.html

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