Umstrittene Vorratsdatenspeicherung:
Vorratsdaten: Urteil kommt am zweiten März
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe wird sein Urteil über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung am zweiten März fällen, nachdem hierzu insgesamt 34.939 Beschwerden eingingen.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist extrem umstritten
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am zweiten März 2010 sein lange erwartetes Urteil zum Thema Vorratsdatenspeicherung abgeben. In der Anhörung der mündlichen Verhandlung hatte Gerichtspräsident Hand-Jürgen Papier die seit ersten Januar 2008 in Deutschland verordnete Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff in Verbindung gebracht. Damals hatte das Höchstgericht Nachbesserungen durchgesetzt. Beobachter erwarten diesmal eine ähnliche Vorgehensweise.
Das umstrittene Gesetz sieht vor, dass Verkehrsdaten deutscher Telefon- und Internetverbindungen monatelang gespeichert werden müssen. Wenn ein Unternehmen die Speicherung verweigert, drohen Geldstrafen. 34.939 deutsche Bürger haben gegen das Gesetz Beschwerde eingelegt, darunter auch die aktuelle Justizministerin. Sie klagt gewissermaßen gegen sich selbst, auch wenn das Gesetz noch von der alten Regierung beschlossen wurde. Das Verfassungsgericht hatte bereits im März 2008 angeordnet, dass die Daten nur zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.
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