VG Wort stellt Bitkom-Studie in Frage:
Urheberrechtsabgabe: Fronten verhärten sich
Eine Statistik, zwei völlig unterschiedliche Interpretationen. Die VG Wort wirft dem ITK-Verband Bitkom vor, Zahlenmaterial bewusst falsch auszulegen. Die VG Wort selbst will eine Schlappe vor dem BHG nicht akzeptieren. Es geht schließlich um Einnahmen in Millionenhöhe.
Die Statistik, so hat der legendäre oberste Deutschbanker Hermann Josef Abs einmal gesagt, sei wie eine Laterne im Hafen: Sie diene dem betrunkenen Seemann mehr zum Halt als zur Erleuchtung. Das bestätigen die Kontrahenten im Streit um Urheberrechtsabgaben auf IT-Produkte: die Verwertungsgesellschaft VG Wort und der mächtigste deutsche ITK-Verband Bitkom. Eine Statistik, zwei völlig unterschiedliche Interpretationen. Dies geschieht vor dem Hintergrund einiger, für die IT-Industrie elementar wichtiger offener Prozesse: Es geht um die Frage, ob und inwieweit Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte zum Kopieren verwendet dürfen. Kern sind dabei die Abgaben, die Hersteller solcher Geräte dann an Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort zu leisten hätten. Daher fahren die die Beteiligten nach wie vor schweres Geschütz auf.
Eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht: Das Thema ist und bleibt ein Dauerbrenner, mit dem sich oberste Gerichte weiter beschäftigen müssen. Grund dafür ist auch das seit diesem Jahr geltende neue Urheberrechtsgesetz. Es fragt genauer danach, wie oft solche Geräte tatsächlich zum Vervielfältigen genutzt werden. Denn die Höhe der Abgaben für PCs, Drucker und Multifunktionsgeräten soll sich im Wesentlichen nicht mehr aus der theoretischen Möglichkeit des Kopierens ableiten. Stattdessen geht es um die der tatsächlichen Nutzung der Vervielfältigungsgeräte.
Diese sei mit nur 0,2 Prozent bei Druckern und 6 Prozent bei Multifunktionsgeräten »verschwindend gering«, führt Bitkom ins Feld. Der Verband verweist auf eine Studie, in der 7.000 Anwender zwei Wochen lang Buch geführt haben, für welchen Zweck sie IT-Geräte nutzen. Fazit: »Die Studie weist nach, dass ein Großteil der IT-Geräte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt wird«, so Bitkom-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried, im Hauptberuf Chef der deutschen Landesgesellschaft des weltweit größten PC-Herstellers Hewlett-Packard.
Alles Quatsch, erwidert dagegen die VG Wort und kommt bei ihrer Analyse des identischen Datenmaterials auf ein völlig anderes Ergebnis.
BGH-Niederlage schmerzt VG Wort
»Mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge sind als urheberrechtlich relevant einzustufen«. Dabei stützt sich die Verwertungsgesellschaft auf eine Urteilsbegründung des Landgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2006. Was die VG Wort in ihrer Pressemitteilung vom Mittwoch allerdings nicht erwähnt: Die Interpretation des Landgerichts Düsseldorf ist längst überholt. Im Dezember vorigen Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Hersteller von Druckern keine Abgaben an die VG Wort leisten müssen. Eine Niederlage, mit der sich die VG Wort offenbar nicht abfinden kann. Sie forderte Abgaben in Höhe von 10 bis 300 Euro für Drucker, was eine Milliardenbelastung für die Industrie bedeutet hätte.
Zu Ende ist der Konflikt um Urheberrechtsabgaben auf Drucker damit noch lange nicht. Die Urteile beruhen allesamt aber auf dem alten Urheberrechtsgesetz. Daher ist damit zu rechnen, dass der Streit auf Grund der neuen Gesetzeslage fortgeführt wird. An konstruktive Verhandlungen, die der Bitkom der VG Wort einmal mehr vorgeschlagen hat, glaubt niemand mehr.
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