Speichermanagement:
Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenhaltung eingereicht
Wie bereits 2007 angedroht, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde gegen das in Kraft getretene Gesetz zur Datenvorhaltung eingereicht. Etwa 10.000 Bürger beiteiligen sich an der Initiative.
Der ehemalige Innenminister von Nordrhein-Westfalen Burkhard Hirsch reichte die insgesamt 150-seitige Beschwerdeschrift heute pünktlich zum In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes ein. Die Neuregelung besagt, dass alle Verbindungsdaten sechs Monate lang vorgehalten werden müssen. Es wurde zusätzlich beantragt, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse "massive Kommunikationsstörungen" in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen.
Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe "die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens" verloren. Bislang ist unklar, wann über diese Beschwerde verhandelt und entschieden wird.
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