Auch das noch:
Versicherung gegen Gefahren aus dem Internet
Beleidigung, Verleumdung oder Rufschädigung im Internet: Gegen solche und andere Online-Bedrohungen können sich Anwendern jetzt versichern. Dazu bietet die ARAG mit web@ktiv den nach eigenen Angaben ersten Online-Schutz Deutschlands für Privatkunden auf den Markt.
Eine Versicherung bietet jetzt einen Schutzbrief gegen Online-Gefahren (Foto: ARAG International).
Ein Markt ist zweifelsohne vorhanden. Immerhin 43 Prozent der Deutschen halten beispielsweise einen Versicherungsschutz gegen Onlinemobbing für notwendig. Der neue Schutzbrief soll bei Mobbing, übler Nachrede und Rufmord im Netz helfen. Dabei sei es gleichgültig, egal, ob es sich um Verleumdungen, Beleidigungen, Veröffentlichungen von »schädlichen« Aussagen, Fotos bzw. Videos ohne Einwilligung oder um unrechtmäßige Verbreitung von personengebundenen Daten handele. Auf Wunsch vermittelt die ARAG [1] den Versicherten einen Dienstleister zur Beseitigung von reputationsschädigenden Internetinhalten und übernimmt die Kosten des Dienstleisters bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Da bei solchen Fällen auch immer die Gefahr der Wiederholung besteht, steht sie ihren Versicherten auch bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zur Seite.
Oft ist nach Nutzung des Internets aber nicht nur der gute Ruf geschädigt, sondern es entsteht auch ein finanzieller Schaden. Bei Identitäts-Missbrauch z.B. zur Erlangung von Kredit unter falschem Namen oder dem Missbrauch von Zahlungsmitteln durch Dritte für Online-Einkäufe bietet die neue Versicherung Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Darüber hinaus soll der Schutzbrief auch bei vertraglichen Ärgernissen helfen, zum Beispiel wenn der Versicherte über das Internet Ware bestellt oder eine Dienstleistung bucht, die nicht geliefert werden oder nicht den Beschreibungen des Anbieters entsprechen.
Auch wenn man selbst beschuldigt wird, soll die Versicherung einspringen. So kann der zum Beispiel über den aktiven Straf-Rechtsschutz Strafanzeige erstatten, wenn er im Netz seine Reputation gefährdet sieht. ARAG web@ktiv deckt in diesen Fällen die Anwaltskosten. Bei Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ersetzt die Versicherung die dann notwendige Anwaltsberatung für die ganze Familie.
Der neue Online-Schutz ist als Familien-Paket für monatlich 9,90 Euro erhältlich, für Singles mit oder ohne Kinder soll das Paket günstiger zu haben sein. ARAG web@ktiv deckt eine Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbehalt ab.
[1] http://www.arag.de
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