Datenschutz: Google Street View:
Vorwurf: Google soll auch Passwörter und E-Mail-Inhalte gesammelt haben
Die französische Datenschutzbehörde CNIL behauptet, dass Google im Rahmen der Datenerfassung für seinen Service Street View auch Passwörter von E-Mail-Accounts und Teile von elektronischen Nachrichten gespeichert hat.
Ein Ultimatum hat die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) dem Internet-Unternehmen Google [1] gestellt. Das Unternehmen soll innerhalb von sieben Tagen der Behörde alle Daten zur Verfügung zu stellen, die Google in Frankreich im Rahmen der Vorarbeiten für den Start seines Services Street View in Frankreich erhoben hat. Zudem fordert die CNIL, dass Google vorläufig die Erfassungsaktion einstellt.
Mit solchen Fahrzeugen schießt Google nicht nur Fotos von Straßen und Gebäuden, sondern erfasst auch Wireless LANs.
In einer Stellungnahme, welche CNIL auf ihrer Web-Seite veröffentlicht hat (siehe Original in Französisch [2]), wirft die Organisation Google vor, beim Abfotografieren von Straßen und Gebäuden für Street View nicht nur Wireless-LANs erfasst zu haben, sondern auch Passwörter von E-Mail-Accounts. Sogar Auszüge elektronischer Nachrichten von Internet-Usern seien gespeichert worden.
Nachdem die ersten Vorwürfe in dieser Richtung in Deutschland und anderen Ländern publik wurden, räumte Google zwar ein, dass auch WLAN-Daten erfasst worden seien. Es habe sich jedoch um keine Aktion mit dem Ziel gehandelt, die WLAN-User auszuspionieren.
Auch andere Services sollen Daten nutzen
Dass Google auch Passwörter und E-Mail-Fragmente mitgespeichert hat, kam durch eine Prüfung von Datenmaterial ans Licht, das die Firma der CNIL am 4. Juni zur Verfügung stellte. Zudem, so die Behörde, will Google die Informationen, die primär für Street View ermittelt werden, auch anderen Services wie Google Latitude und Google Maps zur Verfügung stellen.
Dies ist in Frankreich jedoch nur dann legal, wenn sich ein Anbieter solcher Dienste, in diesem Fall Google, verpflichtet, für den entsprechenden Service die geltenden Datenschutzgesetze zu respektieren. Das steht noch aus.
Noch eine kleine Anmerkung am Rande: In einem Satz der Stellungnahme erteilt die CNIL ihren Pendants in Deutschland und Spanien eine »Ohrfeige«: »Die Behörden in Spanien und Deutschland haben keine vergleichbare Anfrage an Google [bezüglich der Herausgabe der gesammelten Daten, d. Red.] gestellt «, so die Organisation. Die CNIL sie die bislang einzige Behörde, die Datenmaterial von Google angefordert und analysiert habe.
[1] http://www.google.de/
[2] http://www.cnil.fr/la-cnil/actu-cnil/article/article/2/street-view-la-cnil-met-en-demeure-google-de-lui-communiquer-les-donnees-wi-fi-enregistrees/
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