Folgenreiche Facebook-Einträge:
Was man niemals über den Chef posten sollte

von Folker Lück (folker.lueck@crn.de)

22.06.2011

Facebook bietet zwar jedem Nutzer die Möglichkeit, den »Leserkreis« der eigenen Mitteilungen nur auf direkte »Freunde« zu begrenzen. Dennoch sollte man nicht all zu offenherzig über die Firma oder den Chef plaudern, warnen Arbeitsrechtler. crn.de hat die wichtigsten »Benimmregeln« zusammengestellt.

(Fortsetzung des Artikels von Seite 2)

Facebook hat sich zur globalen Plauderecke entwickelt, weltweit zählt die Webseite aktuell 674 Millionen Mitglieder. Alleine in Deutschland sind 17,6 Millionen Menschen oder 47 Prozent der Internetnutzer registriert. Plaudern – oder auch lästern – macht hier vielen Nutzern Spaß. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass auch der Chef oder missgünstige Kollegen mitbekommen können, was man von sich gibt – auch dann, wenn der Boss nicht auf der Liste der »Freunde« steht.

Welche Äußerungen man tunlichst vermeiden sollte und welche Aussagen in Ordnung sind, hat crn.de hier zusammengestellt.

1. »Mache heute blau«

wer so dumm ist und diese Äußerung über Facebook verbreitet, sollte sich nicht wundern, wenn am nächsten Tag eine Abmahnung auf dem Schreibtisch liegt.

2. »Das war gestern Abend eine tolle Party«

ist eigentlich eine Äußerung, die keine Probleme bereitet. Ist man jedoch krank geschrieben, kann der Bericht über eine Feier arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Vermeiden sollte man in diesem Zusammenhang auch Äußerungen über den eigenen Alkoholkonsum (»Mann, was war ich besoffen«) oder ähnliche Aussagen über Kollegen. Solche Mitteilungen können im Extremfall zu einer Beleidigungsklage führen.

Verschenkte Abfindung

3. »Suche neue Herausforderungen«

liest man oft als Statusmeldung auf Xing, vermehrt auch bei Facebook. Das ist in Ordnung, wenn man gekündigt hat oder gekündigt wurde. Auch Freiberufler und Selbständige dürfen selbstverständlich jederzeit nach neuen Aufgaben suchen oder ihre Leistungen anbieten. Gefährlich wird es allerdings, wenn man (noch) fest angestellt ist. Gelangt eine solche Information an den Chef, drohen arbeitsrechtliche Folgen.

4. »Hurra, mein neuer Arbeitsvertrag ist da! Jetzt muss ich nur noch den Aufhebungsvertrag bei meinem alten Chef unterschreiben, die Abfindung mitnehmen und dann kann ich endlich durchstarten!«

Dieser Satz wurde tatsächlich verbreitet. Kurz gesagt: Dümmer geht’s nimmer! Eine solche Aussage auf Facebook oder Xing kann nicht nur eine Abmahnung zur Folge haben, sondern auch eine fristgemäße Kündigung des Arbeitgebers ohne Abfindungszahlung.

5. »Mein Chef fährt Auto wie der letzte Volltrottel«

Selbst wenn das so sein mag: Alle Äußerungen, die den Arbeitgeber bloßstellen oder herabwürdigen oder das Ansehen der Firma schädigen, sollten unbedingt unterlassen werden!

Vorsicht bei Sehnsucht nach dem Biergarten

6. »Bei uns herrscht gerade schlechte Stimmung«.

Selbst eine solche scheinbar harmlose Äußerung über das Arbeitsklima im Unternehmen gehört nicht auf Facebook, Xing & Co.! Gibt es interne Probleme, sollten der Betriebsrat oder ein Arbeitsrechtler angesprochen werden.

7. »Sitze noch im Büro. Wäre viel lieber mit den Kollegen im Biergarten«

Eine solche Aussage drückt aus, das man während der Arbeitszeit privat im Internet unterwegs war. Hat der Arbeitgeber der privaten Web-Nutzung zugestimmt, dürften keine Folgen drohen. Immer mehr Arbeitsverträge schließen allerdings die private Internetnutzung während der Arbeitszeit aus. Dann kann eine solche Aussage als Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags angesehen werden.

Fazit

Wer Facebook, Xing und andere Web 2.0-Foren nutzt, sollte seinen gesunden Menschenverstand beim Einloggen nicht ausschalten. Alle dort gemachten Äußerungen finden in der Öffentlichkeit statt! Veröffentlichen sollte man also tunlichst nichts, was nicht auch in der Zeitung oder auf einer Plakatwand stehen könnte.

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