Internet-Verband relativiert Bedenken gegen Google-Service:
»Street View« könnte Immobilienverkäufern nutzen
Der Verein »naiin - no abuse in internet e.V.« warnt davor, an Google übereilt einen Widerspruch gegen den geplanten »Street View«-Service zu senden. So könnte der Google-Dienst beispielsweise schon bald integraler Bestandteil von Immobilienportalen sein.
Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben die Hauseigentümer in den 20 größten deutschen Städten die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview [1]) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst »Street View« abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, wird sich später unter Umständen ärgern: »Im Hinblick auf Vermietung und Verkauf kann es für Hauseigentümer in Zukunft große Nachteile mit sich bringen, das entsprechende Objekt bei Street View gelöscht zu haben«, erklärt Rene Zoch, 2. Vorsitzender von »no abuse in internet« (naiin).
Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation erwartet, dass »Street View« bereits binnen kurzer Zeit integraler Bestandteil gängiger Immobilienportale und anderer Web-Angebote sein wird. Darauf deute schon jetzt der Erfolg von Google Maps hin, das wenige Jahre nach Einführung aus dem heutigen Internet nicht mehr wegzudenken sei. Hauseigentümer, die ihre Immobilie aus Street View entfernen lassen, könnten bei einem späteren Verkauf oder bei der Suche nach neuen Mietern das Nachsehen haben. »Mögliche Interessenten könnten beispielsweise glauben, dass der Hauseigentümer hinsichtlich des Zustandes seiner Immobilie etwas zu verbergen hat«, skizziert Zoch ein mögliches Szenario.
Der Internet-Verband empfiehlt Hauseigentümern daher, nur dann von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wenn »Street View« Einblicke ermöglicht, die ein Betrachter vor Ort aufgrund eines existierenden Sichtschutzes nicht gewinnen kann. »Widerspruch sollte unbedingt auch dann eingelegt werden, wenn Personen auf Fotos nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden oder in heiklen Situationen abgebildet sind«, so Rene Zoch. Vor einer höheren Einbruchsgefahr aufgrund von »Street View« müssen sich Hauseigentümer jedenfalls nicht fürchten. Der Verband rechnet nicht damit, dass sich ein Einbruchstourismus etablieren wird oder die Aufklärungsquote bei Einbruchsdelikten aufgrund von Street View sinkt.
[1] http://www.google.de/streetview
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