Zugeständnisse bei Street View:
Google verdoppelt Einspruchsfrist

von Lars Bube (lars.bube@crn.de)

20.08.2010

Um die im Zuge der Ankündigung des Starts von Street View in Deutschland neu aufgeflammten Diskussionen zu beruhigen, verlängert Google die Einspruchsfrist gegen die Veröffentlichung von Bildern privater Immobilien auf acht Wochen. In keinem anderen Land habe man den Bedenken so viel Platz eingeräumt, so Google.

(Fortsetzung des Artikels von Seite 1)

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Kaum hatte Google angekündigt, noch in diesem Jahr den fotografischen Kartendienst Street View für die 20 größten Städte anzubieten, schon standen auch wieder die echten und vermeintlichen Datenschützer mit ihrer Kritik auf dem Plan. So forderte beispielsweise Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner [1] eine längere Einspruchsfrist für die Ausblendung privater Immobilien. Bei allen hehren Datenschutz-Zielen übersieht dabei allerdings mancher im Eifer des Profilierungs-Gefechts schnell, dass auch nach dem Start von Street View die Möglichkeit besteht, Einspruch gegen Bilder zu erheben.

Dennoch hat Google jetzt auf diese Einwände reagiert und angekündigt, die Frist für Einsprüche um vier auf insgesamt acht Wochen zu verlängern. »Um den Nutzern darüber hinaus genug Zeit zu geben, einen Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen bei uns einzureichen, haben wir beschlossen, für die Bewohner der 20 größten Städte die Frist auf acht Wochen und somit bis zum 15. Oktober zu verdoppeln.«, bestätigt der Globale Datenschutzbeauftragte des Unternehmens, Peter Fleischer.

Google nimmt die neuerliche Aufregung relativ gelassen hin und weist alle Skeptiker auf die enge Zusammenarbeit mit den Datenschützern in Deutschland hin. »Google hatte sich im Zuge dessen zu Maßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und den besonderen Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden Rechnung tragen«, so eine Pressemitteilung des Internetkonzerns. Dazu gehört beispielsweise auch das Onlineformular für Einsprüche, das seit dieser Woche auf der deutschen Internetseite von Street View verfügbar ist.

Lob vom obersten Datenschützer

Um die vielfachen Bedenken und rechtlichen Fallstricke zu adressieren, arbeitet Google inzwischen in Vertretung für alle Datenschutzbehörden Deutschlands eng mit dem mit Street View befassten Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, zusammen. Unter anderem sicherte das Unternehmen ihm dabei eine sichere Verwahrung der Daten aus den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden zu. Selbstverständlich würden diese Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Anträge verwendet, so Google.

Caspar, der sich von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge auch selbst vor Ort überzeugen darf, sieht Google damit auf einem fairen und guten Weg: »Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um 4 Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich.«

Auch Googles eigener Datenschützer Fleischer sieht damit einen guten Kompromiss für alle Beteiligten erreicht: »Durch die konstruktive Diskussion mit Prof. Dr. Caspar, seiner Behörde und den deutschen Datenschutzbeauftragten konnten wir die Balance zwischen einem zusätzlichen Schutz an Privatsphäre für die deutschen Bürger auf der einen und dem Bereitstellen eines innovativen Dienstes für Nutzer auf der anderen Seite, finden.«

Weitere Einzelheiten, wie man sich gegen die Veröffentlichung der eigenen Immobilien oder Grundstücke wehren kann, finden Sie in unserem Beitrag »So wehren Sie sich gegen Googles Street View [2]«, oder im Google-Blog [3].

[1] http://www.crn.de/channel/hersteller/artikel-85147.html
[2] http://www.crn.de/channel/etailer/artikel-85028.html
[3] http://google-produkt-kompass.blogspot.com/2010/08/gebaude-und-grundstucke-in-street-view.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed:+DerGoogleProdukt-kompass+(Der+Google+Produkt-Kompass)&utm_content=Google+International_