iPhone-Prototyp: Steve Jobs war persönlich beim Gizmodo-Blogg:
Apple macht Gizmodo-Bloggern die Hölle heiß

von Dr. Joachim Gartz (joachim.gartz@crn.de)

17.05.2010

Apple-Boss und Ober-Guru Nummer Eins der Apple Gemeinde Steve Jobs höchstpersönlich ist bei den Gizmodo-Bloggern vorstellig geworden, um den verloren gegangenen iPhone-Prototyp zurück zu verlangen.

(Fortsetzung des Artikels von Seite 1)

Der Gizmodo-Blogger Jason Chen ist mit seiner iPhone-Enthüllung auf Youtube weltberühmt geworden

Aktuellen Gerichtsunterlagen zufolge hat Apple einen Tag nach dem Bericht des US-Technik-Blogs Gizmodo über einen iPhone-Prototyp, den eine Apple-Mitarbeiter im Bierrausch in einer Kneipe vergessen hatte, Druck auf die Polizei ausgeübt. Während der Ermittlungen war es auch zu einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme diverser Computer des Gizmodo-Bloggers Jason Chen gekommen. In den USA hatten sich daraufhin zahlreiche Bürgerrechtler zu Wort gemeldet, die das Vorgehen der Behörden scharf verurteilten. Die Bürgerrechtler hatten damit argumentiert, dass es sich bei den Wohnräumen des Bloggers im Grunde um die Redaktionsräume eines Journalisten handeln würde. Eine Durchsuchung von Redaktionsräumen sei jedoch illegal. Die entsprechenden Gerichtsunterlagen sind unter dem folgenden Link zu finden:

http://i.i.com.com/cnwk.1d/i/ne/pdfs/Order.pdf [1]

Genialer Marketing-Coup oder wirtschaftlicher Schaden?

Am 19. April hatte Gizmodo ausführlich über den kommende iPhone berichtet. Apple überzieht die Gizmodo-Blogger nun mit Klagen, da dem Unternehmen durch die vorzeitige Veröffentlichung von Produktspezifikationen der kommenden iPhone-Generation wirtschaftlicher Schaden zugefügt worden sei. Man könnte sich allerdings auch auf den Standpunkt stellen, dass die ganze Aktion für Apple ein genialer Marketing-Coup war. Denn das neue iPhone war daraufhin Tagesthema in den TV-Nachrichten rund um den Globus. Den Gerichtsdokumenten zufolge soll Steve Jobs höchstpersönlich die Rückgabe des iPhone-Prototyps verlangt haben. Die Blogger hätten aber auf eine schriftliche Aufforderung bestanden, um so die Echtheit des Prototyps zu verifizieren.

[1] http://i.i.com.com/cnwk.1d/i/ne/pdfs/Order.pdf

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