Bundesgerichtshof entscheidet über Bildersuchmaschinen:
Google Bildersuche ist legal
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Bildersuchmaschinen im Internet nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Künstlerin hatte gegen den Suchanbieter Google geklagt, da sie ihre Kunstwerke nicht als Vorschau-Thumbnails auf der entsprechenden Seite der Suchmaschine dargestellt sehen wollte.
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Bildersuchmaschinen im Internet sind legal. Das hat der Bundesgerichtshof heute im Fall einer Künstlerin entschieden, die sich gegen die Vorschau-Darstellungen (Thumbnails) ihrer Bilder auf der Bildersuchseite des Suchmaschinenanbieters Google [1] wehren wollte. Damit sind auch andere Klagen hinfällig, in denen weitere Inhaber von Bildrechten gegen den Suchmaschinenanbieter vorgehen wollten.
Experten wie der Hightech-Verband Bitkom begrüßen das Urteil als wichtige Entscheidung für das Internet: »Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Verbot der Bildersuche hätte die Nutzbarkeit des Internets deutlich eingeschränkt.«, so Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Bitkom. »Zu befürchten war, dass die Such-Anbieter mit einer Welle von Abmahnungen überflutet werden – oder die praktische Bildersuche abgeschaltet werden muss«. Auch die Reaktionen von Rechteinhabern wie Fotografen sind großteils positiv, da viele von ihnen auf das Internet und die Bildersuche als virtuellen Verkaufsraum angewiesen sind.
Der Bundesgerichtshof verweist dabei unter anderem darauf, dass es Homepage-Betreibern selbst obliegt, ihre Bilder für die Suchmaschinen zu sperren. Die kann entweder über die Einstellungen der Webseite geschehen, oder über einen formlosen Antrag beim Suchmaschinenanbieter. Bei Angabe der Bilder und der Adresse unter der sie stehen, löschen die meisten Anbieter freiwillig die entsprechenden Verweise aus den Suchergebnissen.
[1] http://images.google.de/imghp
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