Im Testament schon vorher alles nötige regeln:
Im Todesfall: Umgang mit dem digitalen Erbe
Stirbt ein Internet-Nutzer, erben die Hinterbliebenen auch seine digitale Welt. Über den Umgang damit sollten die Erben genau nachdenken. Sie kommen an Infos über Kreditverträge, aber sensible Informationen. Bitkom gibt Tipps.
Ein Sterbefall ist nichts Schönes. Dabei bleibt es den Hinterbliebenen nicht erspart, sich mit den Hinterlassenschaften auseinanderzusetzen. Doch die digitale Welt dringt auch hier immer mehr ein. So haben nach Branchenverband Bitkom [1] 30 Millionen Nutzer einen Account in Social-Networks. Die Erben müssen nun entscheiden, was mit dem Account passiert. Auch der heimische PC birgt eine Vielzahl von Daten. Auch damit müssen sich die Erben auseinandersetzen, wenn der Erblasser hier nichts geregelt hat. Gleiches gilt für Online-Daten wie E-Mails oder Bilder. Allerdings rät Bitkom sich genau zu überlegen, ob man in diese digitale Welt eindringen kann: Die Erben müssen mit dem Leben, was sie finden sowohl positiv als auch negativ. Aber auch der Internet-Nutzer selbst kann seine Angehörigen entlasten, indem er auch seinen digitalen Nachlass regelt und die Passwörter hinterlegt.
Wenn der Tod einen Menschen aus dem Leben reißt, müssen sich die Erbena auch um seine digitale Hinterlassenschaft kümmern.
Was die Erben in der digitale Welt finden, kann ein zweischneidiges Schwert sein. Positiv ist, wenn sie Hinweise finden, ob sie das Erbe annehmen sollen. Dabei kann es etwa um Kredite gehen. Solche Daten werden vermehrt auch online abgelegt. Allerdings können die Erben auch Informationen finden, die ihr Bild vom Verstorbenen negativ verändern können. So etwas lässt sich dann nicht zurückdrehen.
Stirbt ein Internet-Nutzer, dann bleibt sein Profil in Social-Networks erstmal erhalten. Dabei reagieren die Betreiber unterschiedlich, wenn sie Hinweise auf den Tod bekommen. So ist etwa das Profil dann nicht mehr sichtbar. Mit einer E-Mail wird dann die Nachricht überprüft. Kommt keine Reaktion, wird das Profil gelöscht. Andere Anbieter wenden sich an die Angehörigen. Am Besten ist es, wenn sich diese selbst an die Betreiber wenden. Diese versuchen sich nach deren Wünschen zu richten.
So ist es möglich für eine Trauerzeit das Profil online zu belassen. Das Gästebuch kann dann zum Kondolenzbuch werden. Für Freunde ist wichtig zu wissen, dass sie noch 10 Jahre nach dem Tod, das Einverständnis der Erben brauchen, um Bilder des Verstorbenen zu veröffentlichen.
Auch die digitale Welt vorher ordnen
Ein Erbvertrag oder Testament kann auch den Umgang mit der digitalen Hinterlassenschaft regeln. So lässt sich festlegen, wer auf welche Informationen zugreifen darf. Auch eine Löschung ist möglich.
Auch mit einem anderen Schritt kann der Nutzer seine Erben entlasten, indem er die Zugangsdaten für Social-Networks, E-Mail-Postfächer und andere Accounts bei einem Notar hinterlässt.
Zwar gibt es auch die Möglichkeit, digitale Assets bei dafür spezialisierten Unternehmen zu hinterlegen. Der Bitkom ist hier aber skeptisch und rät zur genauen Prüfung solche Angebote. Schließlich gelangen dabei sehr sensible Daten in die Hände Dritter.
[1] http://www.bitkom.de/
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