Aktuelle Bitkom-Studie:
Jeder Zweite surft im Job auch privat
Volkssport Surfen am Arbeitsplatz: Jeder zweite berufliche Internet-Nutzer verwendet einer aktuellen Bitkom-Studie zufolge das Web während der Arbeit auch für private Zwecke.
Ob Surfen am Arbeitsplatz erlaubt ist, entscheidet einzig und allein der Arbeitgeber
Der Branchenverband Bitkom [1] rät Unternehmen, klare Regeln für die private Internet-Nutzung im Job zu formulieren. »Gerade bei sportlichen Großereignissen wollen viele Mitarbeiter die Wettkämpfe auch während der Arbeitszeit mitverfolgen«, so Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. »Arbeitgeber sollten offen mit der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz umgehen. Sie sollten Regeln formulieren, eine geordnete und richtig dosierte Internetnutzung zulassen und gleichzeitig ein exzessives, die Arbeitsleistung beeinträchtigendes Surfen im Web verhindern.«
Die Grenzen zwischen Job und Privatleben seien in der digitalen Ära längst gefallen. Dies gilt umgekehrt genauso: Zwei Drittel (65 Prozent) der berufstätigen Anwender nutzen das Netz in der Freizeit auch beruflich. »Viele sind nach Büroschluss für Kunden, Kollegen oder Chefs per Internet und Handy erreichbar. Sowohl Firmen als auch Arbeitgeber profitieren also von einer gewissen Flexibilität im Umgang mit dem Web.« Ob die private Internet-Nutzung im Job erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob eine private Internet-Nutzung zulässig ist oder nicht.
[1] http://www.bitkom.de/
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