Datendiebe aufgepasst!:
Was die Steuersünder-CD noch alles verrät
Cyberkriminelle könnten sich durch die Bereitschaft der Deutschen Bundesregierung, Millionen für den Ankauf der sogenannten »Steuersünder-CD« zu zahlen, zu weiteren Datendiebstählen inspiriert fühlen. Doch Vorsicht: Die CD könnte auch so manche Information über die anonymen Anbieter verraten.
Enthält mehr Daten als man denkt: Daten-CD
Die politische Diskussion in Deutschland dreht sich derzeit vor allem darum, ob die Enttarnung einiger hundert Steuerhinterzieher den Ankauf einer CD mit Kundendaten von Schweizer Banken für einen Millionenbetrag rechtfertigt oder sich die Bundesregierung hier nicht in einen moralisch und juristisch höchst zweifelhaften Kuhhandel begibt. Die Frage nach den anonymen Anbietern der sensiblen Daten und Anreizen für mögliche Nachahmer bleibt dagegen bisher weitgehend im Hintergrund.
Kroll Ontrack [1], Spezialist in den Bereichen Datenrettung, Datenlöschung und Computer Forensik, weist nun darauf hin, dass die »Steuersünder-CD« neben den Schweizer Bankdaten höchstwahrscheinlich auch weitere nützliche Information für computerforensische Ermittlungen beinhält. So ließe sich in einem derartigen Fall etwa nachweisen, woher die Daten ursprünglich stammen und ob sie tatsächlich authentisch sind. Besonders interessant für eventuelle Nachahmer: Mithilfe computerforensischer Methoden ließe sich auch die Identität des anonymen Anbieters ermitteln.
Wer hatte Zugriff auf die Datenbank?
Wie die Kroll-Spezialisten erklären, hinterlässt jegliche Art von digitaler Information, die auf einem Datenträger abgelegt wird, Spuren, die auf den ersten Blick für den Normalanwender nicht sichtbar sind. Mithilfe von speziellen Verfahren aus der Datenrettung und Computer Forensik ist es jedoch möglich, derartige digitale Spuren zu nutzen, um daraus Rückschlüsse auf verschiedene Details zu ziehen. Der Weg der Daten ist letztlich bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgbar, so dass etwa nachgewiesen werden kann, wann und an welcher Stelle die vertraulichen Informationen einen Ort verlassen haben, den sie offensichtlich nicht hätten verlassen dürfen.
Im Fall der »Steuersünder-CD« ließen sich somit Rückschlüsse auf den Brennort einer CD ziehen. Logfiles könnten Zugriffe auf Datenbanken liefern, vorausgesetzt die Logfiles sind noch gespeichert. Die betroffenen Banken können ihrerseits durch die Eingrenzung der Mitarbeiter, die überhaupt die technischen Möglichkeiten für den Datenbankzugriff haben, gezielt Untersuchungen anstellen lassen. Doch, stellt Kroll Ontrack klar: Die gerichtliche Verwertbarkeit von Daten muss letztlich von Fachjuristen beurteilt werden.
[1] http://www.ontrack.de/
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