BGH will über Gebrauchtsoftware entscheiden

von Dr. Matthias Hell

18.11.2009

Ring frei für eine weitere Runde im juristischen Tauziehen um den Handel mit Gebrauchtsoftware: Der Bundesgerichtshof hat in der Auseinandersetzung zwischen Oracle und Usedsoft die Revision zugelassen. Die Software-Industrie hofft auf ein Grundsatzurteil.

Der BGH in Karlsruhe lässt die Revision zwischen Oracle und Usedsoft zu

Der Rechtsstreit zwischen dem Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft [1] und dem Software-Hersteller Oracle [2] geht nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom Sommer 2008 (CRN berichtete [3]) in eine neue Runde. Zwar hatte das OLG hatte eine Revision zunächst nicht zugelassen, doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun mit Beschluss vom 12. November 2009 (Az. I ZR 129/08), der von Usedsoft eingelegten Beschwerde stattzugeben und damit ein Revisionsverfahren zu ermöglichen.

In der Angelegenheit geht es um den Weiterverkauf von Oracle-Software durch Usedsoft. Allerdings wurden durch den Gebrauchtsoftware-Händler nur die Lizenzen zum Verkauf angeboten, die Software selbst mussten sich die Kunden von Usedsoft jedoch anderweitig beschaffen, also kopieren. Das OLG München hatte sich dabei der Auffassung von Oracle angeschlossen, dass diese Art des Lizenzhandels eine Verletzung der Urheberrechte des Herstellers darstellt.

Für Oracle, das in dem OLG-Entscheid ein Grundsatzurteil sieht (und dabei von Microsoft Schützenhilfe erhält), ist mit der Zulassung der Revision in der Sache noch nichts entschieden. Wie der Hersteller in einer Mitteilung betont, besage der Beschluss lediglich, dass der BGH der Auffassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe. Mit der eigentlichen Frage, ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen zulässig ist, werde sich der BGH erst im Rahmen des Revisionsverfahrens beschäftigen, das sich wohl noch eine ganze Zeit hinziehen werde. Bis dahin seien die bisherigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte maßgebend, die nach Ansicht von Oracle besagen, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen unzulässig ist.

Usedsoft widerspricht

Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider glaubt an ein günstiges BGH-Urteil

Usedsoft ist weiterhin anderer Meinung – nicht nur in der Sache, auch in der Bewertung der Zulassung der Revision: »Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Liberalisierung des Software-Gebrauchthandels«, meint Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider. »Die Behauptung von Oracle, die BGH-Entscheidung lasse keine Tendenz erkennen, ist in diesem Zusammenhang leicht durchschaubar. Die Software-Hersteller wissen genau, dass der BGH in vergleichbaren Fällen stets zugunsten des freien Handels entschieden hat.«

Nach Ansicht von Schneider stütze daher bereits die Zulassung der Revision die fundamentale Überzeugung führender Urheberrechtler, dass das von den meisten Experten mit Kopfschütteln quittierte Urteil des OLG München in Sachen Oracle dringend überprüft werden müsse, weil es elementare Rechtsgrundsätze des deutschen Rechtsstaats missachte. Der Usedsoft-Chef sieht dem Urteil, das seiner Einschätzung nach in zwei bis drei Jahren erfolgen werde, daher mit Zuversicht entgegen. Ein Ende des Gebrauchtsoftware-Streits scheint damit noch lange nicht in Sicht zu sein.

[1] http://www.usedsoft.com/
[2] http://www.oracle.com/global/de/index.html
[3] http://crn.de/showArticle.jhtml?articleID=209100983