Tausende von mobilen Clients auf der CeBIT locken jedes Jahr auch Hacker an:
Vorsicht Datenspione!
Der Zugang über ungeschützte WLAN-Verbindungen und unzureichende oder veraltete Verschlüsselungen verschaffen den Cyber-Langfingern dabei mannigfaltige Gelegenheiten zum Abrufen sensibler Daten. Der Sorglose kann sogar mit dem Gesetzt in Konflikt kommen.
Nicht nur für Fachbesucher und das interessierte Publikum hat die CeBIT einiges zu bieten. Auch Datendiebe können im Rahmen der wichtigsten Business-Computermesse der Welt alljährlich auf reiche Beute hoffen. Bei der auf der CeBIT vorhandenen Dichte an mobilen Endgeräten finden sich jeweils auch viele mobile Büros, die nicht ausreichend vor Angriffen geschützt sind. Mit unterschiedlichen Tricks versuchen die Langfinger Schadcode auf diesen ungesicherten Rechnern einzuschleusen, um somit an sensible Geschäfts- und Firmendaten wie Kundendaten, Kalkulationen oder auch Zugangsdaten zu Firmennetzen zu gelangen.
Neben veralteten Signaturen, die Notebooks nur innerhalb der Grenzen des Firmennetzwerkes wirkungsvoll schützen, wird dieses Jahr insbesondere eine Ausnutzung ungesicherter WLANs zur Datenspionage erwartet. Hierzu Ralf Benzmüller, Leiter der G Data Software [1]: »Oftmals geben sich die Täter auf Messen als kostenlose WLAN-Hotspots aus. Unbemerkt von den Opfern, die leichtfertig auf das vermeintliche Schnäppchen hereinfallen, wird der gesamte Datenverkehr abgefangen oder Schadcode eingeschleust«.
Aussteller und Besucher können sich wirkungsvoll vor solchen Angriffen schützen, indem sie offene WLAN-Hotspots nur nutzen, wenn ihr Notebook durch eine entsprechende Security-Suite und Firewall geschützt ist. Des Weiteren wird empfohlen, sensible Daten bereits vorab auf der Festplatte zu verschlüsseln und das Notebook nicht unbeaufsichtigt liegen zu lassen. Denn mehr Schaden als der unerlaubte Zugriff auf Daten wird durch Diebstahl der Datenträger verursacht.
Außerdem können ungesicherte WLAN-Netze den Betreiber in arge Schwierigkeiten mit der Staatsanwaltschaft bringen. Denn nach geltender Rechtslage haften Anschluss- oder Netzinhabers für die Folgen missbräuchlicher Verwendung, auch wenn sie von Manipulationen keine Kenntnis haben. Der § 1004 BGB behandelt die so genannte »Störerhaftung«: Der Anschlussinhaber kann für das widerrechtliche Handeln des böswilligen Täters, wenn dieser beispielsweise illegale Downloads zieht oder absetzt, zur Rechenschaft gezogen werden.
[1] http://www.gdata.de/
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