Fallstricke beim Verbot privater Emails am Arbeitsplatz
Ein Verbot von privatem E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit und auch rechtlich einwandfrei. Kitzliger sind jedoch die Fragen, wie ein solches Verbot überhaupt durchgesetzt werden darf und welche juristischen Fallstricke auch eine Erlaubnis birgt.
Ein Verbot privater Mails darf nur in Stichproben kontrolliert werden
Knapp jedes zweite deutsche Unternehmen verbietet seinen Beschäftigten, private E-Mails am Arbeitsplatz zu bearbeiten. Mehr als die Hälfte dieser Firmen kontrolliert im Geschäftsbetrieb auch, ob das Verbot eingehalten wird. In 42 Prozent der Betriebe steht es der Belegschaft hingegen frei, ob sie das Internet zur privaten Kommunikation nutzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie »IT-Security 2008 [1]« der Fachzeitschrift InformationWeek, die zusammen mit Steria Mummert Consulting [2] ausgewertet wurde. Entgegen eines Verbotes dennoch private E-Mails aus dem Büro zu schreiben, kann jedoch erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - so droht bei exzessivem Gebrauch sogar die Kündigung.
Auch wenn es für viele Beschäftigte selbstverständlich scheint, am Arbeitsplatz »noch schnell« per E-Mail eine Verabredung nach Feierabend zu bestätigen, oder das Wochenende zu planen - ohne eine ausdrückliche Freigabe der privaten Internetnutzung begeben sich Arbeitnehmer mit solchen Aktionen auf dünnes Eis. Für klare Verhältnisse kann beispielsweise eine Betriebsvereinbarung sorgen. Fehlt eine solche betriebliche Regelung aber, so ist dies nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes mit einem Verbot des privaten E-Mail- und Internetverkehrs gleichzusetzen. Dieses gibt dem Arbeitgeber zwar einige Rechte, setzt aber auch relativ klare Rahmenbedingungen.
Unternehmen auf dünnem Eis
Liegt ein ausdrückliches Verbot der privaten Mail- und Internetnutzung vor, so darf der Arbeitgeber damit grundsätzlich auch den gesamten elektronischen Mail-Verkehr überwachen. Die Rechtsprechung geht dabei allerdings von einer stichprobenartigen und keiner permanenten Überprüfung aus. An diese Vorgabe hält sich auch der Großteil der überwachenden Unternehmen (78 Prozent). Rund jeder fünfte Befragte kontrolliert den E-Mail-Verkehr jedoch kontinuierlich.
Doch selbst Unternehmen, die den betriebseigenen Internetzugang für Privatzwecke geöffnet haben, handeln nicht immer juristisch sicher. Dies gilt vor allem dann, wenn Beschäftigte das Firmenpostfach für die private Kommunikation nutzen. Denn infolge der Privatnutzung werden die Unternehmen zu einem geschäftsmäßigen Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Sie unterliegen daher rechtlichen Pflichten aus dem Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Demzufolge sind Überwachung und Speicherung privater E-Mails unzulässig. Eine zentrale Archivierung des gesamten E-Mail-Verkehrs, etwa zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen, ist somit nicht erlaubt. Zuvor müssten die geschäftlichen von den privaten E-Mails technisch aufwendig getrennt werden. Unternehmen, die deshalb nicht gleich die private Nutzung verbieten wollen, können beispielsweise der Belegschaft freie E-Mail- Accounts anbieten, separate Privatadressen zur Verfügung stellen oder Betriebsvereinbarungen anstreben, in der die Mitarbeiter einer zentralen Archivierung zustimmen.
Hintergrundinformationen: An der Studie »IT-Security 2008« nahmen 468 IT-Manager und IT-Sicherheitsverantwortliche aus Deutschland teil. Die Befragung wurde in Form elektronischer Interviews von der Fachzeitschrift InformationWeek durchgeführt und mit Unterstützung von Steria Mummert Consulting ausgewertet.
[1] http://www.informationweek.de/marktforschung/IT_security.jhtml
[2] http://www.steria-mummert.de/
- 1. Seite: Fallstricke beim Verbot privater Emails am Arbeitsplatz
- 2. Seite: Unternehmen auf dünnem Eis
» Newsletter abonnieren
Täglich aktuelle News und Hintergründe für Fachhändler, ITK-Hersteller, Distributoren und aus der Online-Welt.
» Tipp der Redaktion
Acer rockt die Eifel
Rund um den Nürburgring dröhnten einmal nicht die Rennmotoren: Beim Acer Kick-off 2012 brachten stattdessen Bässe und Gitarrensoli die Eifel zum Wackeln. Über 600 Acer-Partner rockten zum Ausklang des Partner-Events im Eifel Stadl zu Live Musik oder ließen sich im Rockstar-Outfit fotografieren.
Die besten Multifunktions-Farblaser ab 300 Euro
Im Gegensatz zu den ultrabilligen Tintenstrahl-Einsteigerdruckern, die oft schon unter 100 Euro zu haben sind, sollte die Investition in einen Multifunktions-Laserdrucker schon etwas besser überlegt sein. Wir sagen Ihnen, welcher Laser sich besonders für welchen Zweck lohnt.
Comparex gliedert Datalog sukzessive ein
Comparex wird Datalog bis Ende 2012 eigenständig weiterführen und dann unter der einheitlichen Marke Comparex in die Gruppe integrieren. Entlassungen oder Standortschließungen sind nicht geplant.
» Bilderstrecken
» Meistgelesene News
Apple: Online-Verkaufsverbot für iPhone und iPad
Im Patentstreit zwischen Motorola und Apple hat das Landgericht Mannheim heute ein überraschend klares Urteil gegen Apple gefällt: Das Unternehmen muss einige Produkte wie iPads mit 3G-Funkmodul sowie die meisten iPhone-Modelle aus seinem Onlineshop entfernen.
Notebooksbilliger.de eröffnet neuen Shop
Der Etailer startet mit einem neuen Online-Shop: www.nullprozentshop.de bietet ITK-Produkte mit einer Null-Prozent-Finanzierung an. Zum Start gibt es einige Knaller-Angebote.
