Metro Group darf Bezeichnung »MetroBus« nicht verbieten
Mit einer Markenrechtsklage hat die Metro AG versucht, den Städten Berlin, München und Hamburg die Bezeichnung »MetroBus« für ihre öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz gegen den Konzern entschieden.
Auch die MVG darf ihre Busse weiterhin unter dem Label MetroBus betreiben
Die Städte Berlin, München und Hamburg dürfen ihre öffentlichen Verkehrsmittel auch weiterhin als »MetroBus« bezeichnen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt in letzter Instanz eines jahrelangen Markenrechtsstreits entschieden. Der Großhandelskonzern Metro Group [1] hatte ein Markenrechtsverfahren gegen die MetroBusse der jeweiligen Verkehrbetriebe angestrebt, da er eine Verletzung der Markenrechte und eine Verwechslungsgefahr der Busse mit der Metro AG befürchtete. Die Richter sahen jedoch keine solche Verwechslungsgefahr zwischen den Buslinien und der Metro AG und wiesen die Klage deshalb ab.
Auch in vorherigen Instanzen war die Metro Gruppe, zu der auch Media Markt und Saturn gehören, mit dem Vorstoß gegen die öffentlichen Verkehrsmittel bereits gescheitert. So verlor man etwa 2004 und 2005 vor dem Landgericht Hamburg in der gleichen Sache bereits zwei Prozesse gegen die MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft) und die Hamburger Hochbahn AG. Nach dem aktuellen Urteil sollte der Streit jetzt endgültig geklärt sein und die Verkehrbetriebe können ihre Busse weiterhin ohne Einschränkung unter ihrer Bezeichnung als MetroBusse rollen lassen.
[1] http://www.metrogroup.de
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