Bitkom warnt vor Gebrauchtsoftware
Der Streit um die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware entzweit seit Jahren nicht nur Softwarehersteller und Used-IT-Firmen, sondern beschäftigt auch die Gerichte. Nun hat sich der Branchenverband Bitkom an das heiße Thema herangewagt.
Kritisch zum Thema Gebrauchtsoftware: Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder
Das Thema Gebrauchtsoftware ist kontrovers: Während Firmen wie Usedsoft und Susensoft für ihr Recht auf den Handel mit Secondhand-Lizenzen pochen, kämpfen Softwarehersteller wie Microsoft und Oracle für eine möglichst enge Auslegung des Urheberrechts. Der Streit beschäftigt mittlerweile eine Reihe deutscher Gerichte, erst Ende Mai kam es wieder zu zwei vollkommen unterschiedlichen Entscheidungen: Während Microsoft seine Markenrechte gestärkt sah, musste SAP eine einstweilige Verfügung schlucken (CRN berichtete [1]).
Mit einer Stellungnahme äußert sich nun der Branchenverband Bitkom zu dem brisanten Thema. Wegen der bestehenden Unklarheiten zu der rechtlichen Einordnung des Handels mit Gebrauchtsoftware und aufgrund aktueller Gerichtsentscheidungen zu dieser Thematik habe man sich zu diesem Schritt entschlossen. »Käufer sollten genau hinschauen, denn in vielen Fällen können Software-Lizenzen nicht auf andere Nutzer übertragen werden«, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
In der Stellungnahme kommt der Branchenverband zu einem Fazit, dass der Position der Softwarehersteller recht nahe liegt: »Wer eine Übertragung oder den Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen plant, sollte auch beim Hersteller Aussagen über die Rechtmäßigkeit der Übertragung einholen.« Doch dürfte auch damit nicht das letzte Wort in dem Streit gesprochen sein – ohnehin bemängeln gerade kleine IT-Unternehmen die Dominanz der Branchenschwergewichte im Bitkom.
Die Bitkom-Empfehlungen zum Umgang mit Gebrauchtsoftware
1. Einzelplatz-Software auf Datenträgern sowie Downloads
Kommt ein PC-Programm auf einem Original-Datenträger wie CD oder DVD, darf es nach der Nutzung weiterverkauft werden, wenn der Hersteller die Übertragung im Lizenzvertrag gestattet hat (Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 6 U 2759/07). Das gilt auch für Software-Downloads aus dem Internet. Voraussetzung ist zudem, dass der bisherige Nutzer das Programm von seinem Rechner gelöscht hat. In anderen Fällen ist der Weiterverkauf nicht rechtens.
2. Volumen-Lizenzen
Für Volumen-Lizenzen zur Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen gilt: Wer einen solchen Vertrag hat, darf daraus nicht ohne weiteres Einzelplatz-Lizenzen weitergeben. Auch hier ist die Zustimmung des Herstellers nötig. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt vor kurzem entschieden (Aktenzeichen 11 W 15/09).
3. Das Kleingedruckte lesen und bei Bedarf nachfragen
Wer Software-Lizenzen übertragen will, sollte also zuerst den Lizenzvertrag prüfen und dann bei Bedarf den Software-Hersteller fragen. Auch Käufer sollten nachfragen - beim Gebraucht-Händler, beim Hersteller und im Zweifel beim Rechtsanwalt. Maßgeblich ist in aller Regel die Bestätigung des Software-Herstellers, dass bereits genutzte Lizenzen übertragen werden dürfen.
Lesen Sie die komplette Bitkom-Stellungnahme hier [2].
[1] http://crn.de/showArticle.jhtml?articleID=217700251
[2] http://www.bitkom.org/files/documents/AK_IP_BITKOM_Stellungnahme_Handel_mit_gebrauchter_Software.pdf
- 1. Seite: Bitkom warnt vor Gebrauchtsoftware
- 2. Seite: Die Bitkom-Empfehlungen zum Umgang mit Gebrauchtsoftware
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