Föderale Struktur bremst EU-DLR

von Petra Adamik

10.06.2009

Föderale Struktur bremst EU-DLR Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt Kommunen, Länder und den Bund vor unterschiedliche Herausforderungen. Wenige Monate vor Ablauf der Frist ist es Zeit, ein Fazit über den derzeitigen Umsetzungsstand zu ziehen.

(Fortsetzung des Artikels von Seite 2)

Am 28.12.2009 endet für die Staaten der Europäischen Union die Umsetzungsfrist der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR). Dieses Großvorhaben erfordert einige Aktivitäten in den Verwaltungen: die Einrichtung neuer Organisationseinheiten, und zwar die sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner, komplexe rechtliche Anpassungen in den Mitgliedsstaaten und die Einführung umfangreicher IT-Systeme. Sind aber ein halbes Jahr vor dem »Startschuss« die Wege und Instrumente auf den drei Verwaltungsebenen bereits klar strukturiert?

Umsetzungsstand Kommunen, Länder, Bund

Die Umsetzung der EU-Richtlinie läuft nur schleppend.

Aufschluss darüber, wie sich die Kommunen aufstellen, gibt eine empirische Studie, die der Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz gemeinsam mit Materna im letzten Herbst aufgelegt hat. Das Ergebnis zeigt, dass die Kommunen sich selbst als nur unzureichend vorbereitet sehen. So sagen 55 Prozent der befragten Kommunen, dass die Umsetzung der EU-DLR für sie kein prioritäres Vorhaben sei. 83 Prozent der befragten Kommunen haben 2009 keine Haushaltsmittel zur expliziten Umsetzung der Richtlinie ausgewiesen. André Göbel von der Hochschule Harz erläutert die Gründe dafür: »Die meistgenannte Ursache für diesen hohen Nachholbedarf bei der Umsetzung liegt darin, dass den Kommunen Informationen über die Anforderungen von Seiten der Bundesländer fehlen. Aufgrund der föderalen Ordnung sind diese jedoch für die Umsetzung in Deutschland zuständig.« In den Bundesländern ist die Umsetzung von Land zu Land verschieden: Einige Länder hatten im April 2009 noch keine »Verortungsentscheidung« getroffen und wissen damit noch nicht, wo sie ihre Einheitlichen Ansprechpartner (EA) ansiedeln werden. Andere Länder wiederum arbeiten bereits am Feinschliff. Dabei sind die Verortungsmodelle sehr unterschiedlich: In Thüringen sind beispielsweise die Kammern für den EA zuständig, in Sachsen ist eine der drei Landesdirektionen mit der Aufgabe betraut worden und in Nordrhein-Westfalen übernehmen einige Kommunen diese Funktion. Die Gründe für diese heterogene Vorgehensweise liegen auf der Hand. So müssen sehr unterschiedliche länderspezifische IT-Infrastrukturen be­rücksichtigt und zudem möglichst wirtschaftlich integriert werden. Der Erfahrungsaustausch von Ideen und Anregungen untereinander wird dadurch allerdings erschwert. Zwar findet die länderübergreifende Zu-sammenarbeit im Rahmen eines Deutschland-Online-Projektes statt. Aber die Ergebnisse werden voraussichtlich keinen bindenden Charakter haben. Als Folge hat sich in den Ländern eine Tendenz zu Individuallösungen entwickelt. Der Bund hat seine koordinierende Rolle jüngst spürbar reduziert. Standards wie X-EUDLR, mit dem Falldaten zwischen den beteiligten Komponenten ausgetauscht werden sollen, realisieren die Länder selbst. Einzelne wichtige Komponenten wie De-Mail, ein System zur rechtssicheren Kommunikation, realisiert hingegen der Bund. Mit De-Mail wird es möglich sein, elektronische Nachrichten und Dokumente vertraulich, zuverlässig und geschützt vor Veränderungen zu versenden. Dieser für alle Bundesländer gleichermaßen wichtige IT-Baustein wird erst frühestens 2010 zur Verfügung stehen.

Erreichbares Ziel: Umsetzung der Minimalanforderungen

Die Umsetzung der EU-DLR ist also für die Länder keine leichte Aufgabe. Die Hoffnung, dass sich die beiden entscheidenden Unklarheiten rechtzeitig auflösen würden, ist weitgehend unerfüllt geblieben: Dies ist zum einen die Ansiedlung des EA und zum anderen sind es länderübergreifende Standards wie die einheitliche Lösung für sichere Authentifizierung. Zum 28.12.2009 ist also kein »Befreiungsschlag« für die Einführung von E-Government in Deutschland oder gar Europa zu erwarten. Die Verwaltungen befinden sich zwar auf dem richtigen Weg, E-Government as a Service einen Schritt näher zu kommen, werden dies aber voraussichtlich fristgerecht bis Ende 2009 nicht vollständig erreichen können. Daher sollte jetzt die sogenannte 1:1-Umsetzung der Minimalanforderungen die Richtschnur sein. Aus Sicht der IT fordert die EU-DLR vor allem zwei Funktionen: Es müssen Informationen über alle Verfahren und Formalitäten be­reitstehen und diese müssen sich elektronisch abwickeln lassen. Eine der Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung der relevanten Dienstleistungen sind Verfahrensauskunftssysteme, wie sie beispielsweise in Sachsen eingesetzt werden sollen. Mit diesem System lassen sich alle Formalitäten und die Verfahrensschritte ermitteln, die ein Dienstleister durchlaufen muss, um sein Gewerbe an einem bestimmten Ort auszuüben - einschließlich der nötigen Formulare, Kosten, zuständigen Stellen et cetera. Einige Bundesländer verfügen bereits in Ansätzen über solche Systeme. Diese gilt es, mit weiteren Funktionen zu vervollständigen und mit dem Wissen über die Verwaltungsverfahren zu befüllen. Tobias Frick, Leiter der Projektgruppe »EU-Dienstleistungsrichtlinie« im Sächsischen Staatsministerium des Innern, bestätigt, wie wichtig solche Systeme sind: »Das Ver­fahrensauskunftssystem bildet das Rückgrat unserer IT-Umsetzung. Es informiert künftig Dienstleister, Bürger und Verwaltungen umfassend und zu­verlässig über alle Anforderungen, die heute nur mühsam gefunden werden.« Die elektronische Abwicklung der Verfahren und Formalitäten setzt eine rechtssichere elektronische Kommunikation voraus. Da es hier noch keine europaweit einheitliche Lösung gibt, müssen Kommunen und Länder auf eine Übergangslösung zurückgreifen. Das kann beispielsweise die in vielen Ländern vorhandene virtuelle Poststelle beziehungsweise deren Teilfunktion OSCI sein, dem Standard für die sichere Datenübermittlung der öffentlichen Verwaltung, oder zukünftig auch die De-Mail-Komponente des Bundes. Parallel zu dieser 1:1-Umsetzung müssen die Verantwortlichen aber be­reits jetzt die nächste Umsetzungsstufe planen, um auch die weiteren dringend benötigten Funktionen zügig einzuführen. Dazu gehört ein verwaltungsübergreifendes Fall-Management, mit dem alle beteiligten Stellen - unter Berücksichtigung der Anforderungen des Datenschutzes - eine einheitliche Sicht auf den aktuellen Bearbeitungsstatus haben. Mit Hilfe der EU-DLR den Durchbruch des E-Governments in Europa zu schaffen, ist bis Jahresende nicht mehr realisierbar. Dennoch ist man diesem Ziel ein großes Stück näher gekommen.