EU zwingt Behörden zur stärkeren Digitalisierung

von Dr. Jakob Jung

08.11.2007

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird verstärkte Impulse zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geben. Erforderlich sind künftig medienbruchfreie elektronische Verfahren, in dem alle Elemente einer E-Government- Infrastruktur abgebildet sind.

Laut einer Studie von Infora [1] zielt die bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie darauf ab, dass Dienstleistungen überall in der gesamten EU diskriminierungsfrei und unbürokratisch angeboten werden können. Jeder Dienstleister vom Freiberufler bis zum Gewerbetreibenden soll dafür alle erforderlichen Verfahren, Formalitäten und Genehmigungen über eine bestimmte behördliche Institution – den so genannten einheitlichen Ansprechpartner in dem betreffenden Land – abwickeln können. »Bislang musste sich jeder, der eine öffentliche Leistung in Anspruch nehmen wollte, selbst darüber informieren, wer für ihn zuständig ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie er sich erforderliche Genehmigungen beschaffen kann“, erläutert infora-Geschäftsführer Rainer Ullrich. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie sieht diese Aufgaben jedoch bei dem einheitlichen Ansprechpartner. Dieser ist im gesamten Verwaltungsverfahren die entscheidende Schnittstelle und hat die Aufgabe, die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen und ggf. zu bestätigen oder fehlende Unterlagen nachzufordern. Er muss zudem die zuständigen und zu beteiligenden Stellen ermitteln und dem Dienstleister während der Gesamtdauer des Verfahrens beratend zur Verfügung zu stehen. Zu seinen Pflichten gehört aber auch, bei allen beteiligten Stellen eine zügige Bearbeitung anzumahnen. Denn werden Fristen versäumt, gelten vollständig eingereichte Anträge nach der EU-Richtlinie automatisch als genehmigt. Eine stärkere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung entsteht als Konsequenz der EU-Dienstleistungsrichtlinie zudem dadurch, dass Dienstleister ihre Unterlagen, Anträge usw. grundsätzlich auch elektronisch einreichen können. Es gibt also Handlungsbedarf bei den Behörden. Dort ist die Problematik noch gar nicht ausreichend angekommen. »Vielfach mangelt es noch an einer Einschätzung der sehr weit reichenden Auswirkungen. Denn die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ohne eine umfassende IT-Unterstützung, aber auch ohne eine gründliche Reorganisation bzw. Optimierung der Verwaltungsprozesse nicht umzusetzen«, so Ulrich.

[1] http://www.infora.de/

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