Bundesnetzagentur greift durch:
200.000 Euro Strafe für Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur hat zwei Unternehmen wegen unerlaubter Telefonwerbung zu insgesamt knapp 200.000 Euro Strafe verdonnert, obwohl sie entsprechende Einverständniserklärungen vorweisen konnten. Die Behörde akzeptierte diese jedoch aufgrund vorformulierter und versteckter Bedingungen nicht als gültig.
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Nach detaillierten Hinweisen von Betroffenen konnte die Bundesnetzagentur jetzt erneut gegen zwei Unternehmen vorgehen, die Verbraucher unerlaubt mit Werbeanrufen traktiert haben. Heute verurteilte die Behörde sie zu einer Strafzahlung in Höhe von insgesamt 194.000 Euro.
Pikant bei den aktuellen Fällen war die Tatsache, dass die Telefonwerber angaben, die benötigten Genehmigungen der Verbraucher für die Anrufe vorliegen zu haben. Dieser Argumentation folgte die Bundesnetzagentur jedoch nicht. Ihrer Ansicht nach waren die gesammelten Einverständniserklärungen ungültig, da sie im Rahmen sehr offen vorformulierter Teilnahmebedingungen im Rahmen von Gewinnspielen und ähnlicher Aktionen gesammelt worden waren. Unter anderem beinhalteten diese Formulierungen, die auch das Einverständnis für Telefonwerbung dritter Personen erklärten. Da diese Praxis den rechtlichen Anforderungen nicht genüge, seien die Einverständniserklärungen der Betroffenen nicht gültig, so die Kontrollbehörde.
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