Verpixelungstechnologie kein ausreichender Schutz:
Datenschützer bereiten Klage gegen Google vor

von Lars Bube (lars.bube@crn.de), Werner Veith

05.06.2009

Google muss wegen seines Dienstes Street View erneut mit Ärger rechnen: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will rechtliche Schritte gegen die Kamerafahrten und Bilder des Dienstes einleiten.

Auch in Deutschland drohen Google [1] nun rechtliche Probleme mit seinem Dienst »Street View [2]«. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat jetzt angekündigt, Klage gegen die Fotografierpraxis von Street View zu erheben. Er ist auch bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google Dienste zuständig.

Die Street-View-Autos fotografieren ganze Straßenzüge im Rundumblick.

Hintergrund ist, dass Google es weiterhin ablehnt, die Gesichter mitfotografierter Personen sowie Autokennzeichen in den Rohdaten unkenntlich zu machen. »Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden«, begründet Caspar die Klageabsicht.

Allerdings ist es nach deutschem Datenschutzrecht wohl nicht möglich, Google die Fahrten und das Fotografieren an sich zu verbieten. Deshalb will man nun von Google verlangen, die Rohdaten der Kamerafahrzeuge unmittelbar wieder zu löschen, sobald sie für den Dienst aufbereitet wurden.

Google setzt auf Verpixelung

Google hält den Datenschützern einstweilen entgegen, dass die eigene Verpixelungstechnologie einen ausreichenden Schutz der persönlichen Daten auch im Rohmaterial gewährleiste. Caspar und weitere Experten aus seiner Behörde und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel halten widersprechen dieser Argumentation jedoch. Vom technischen Standpunkt aus sei nicht nachvollziehbar, wie Google ausreichende Sicherheit für persönliche Daten nach deutschem Recht garantieren wolle.

Doch auch wenn die Klage bereits vorbereitet wird, hofft Caspar noch auf eine gütliche Einigung mit Google: »Sollte Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagen, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentieren, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden.«.

Mit freundlicher Genehmigung von Computer Reseller News [3]

[1] http://www.google.de
[2] http://maps.google.com/help/maps/streetview/
[3] http://www.crn.de/

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