Alles zu Broadband-Fixed-Wireless-Access:
Update: Volles Rohr für WLAN-Richtfunk mit Lancom
Reichweiten von mehr als 35 Kilometern erreichen WLAN-Geräte von Lancom bei Broadband-Fixed-Wireless-Access (BFWA). Denn die Access-Points beziehungsweise Wireless-Router dürfen im 5,8-GHz-Band mit 4 Watt senden, der vierfachen Leistung wie bisher.
(Fortsetzung des Artikels von Seite 1)
20.02.2008: Über Broadband-Fixed-Wireless-Access (BFWA) will die Bundesregierung erreichen, dass gerade in ländlichen Gegenden ohne DSL-Zugang eine Breitband-Versorgung erfolgt. Dazu hat die Bundesnetzagentur [1] den oberen Bereich im 5-GHz-Band von 5,725 bis 5,875 GHz freigegeben [2] und eine Sendeleistung von bis zu 4 Watt (36 dBm) erlaubt. Das ist viermal soviel, wie bisher im Bereich von 5,470 bis 5,725 GHz erlaubt ist. Über ein Firmware-Update können Wireless-LAN-Systeme von Lancom [3] demnächst BFWA nutzen. Das Leistungsbeispiel nennt der Hersteller für 802.11n: Die Gräte sollen bei einer Nettodatenrate von 100 MBit/s bis zu 20 Kilometer überbrücken. Mit geringeren Datenraten sind auch Entfernungen von mehr 35 Kilometern möglich. Leider ist BFWA nur Service-Providern vorbehalten.
Einsatz von WLAN-Richtfunk für Broadband-Fixed-Wireless-Access (BFWA) mit WLAN-Systemen von Lancom
Im Gegensatz zu den unteren 5-GHz-Bereichen schreibt die Regulierung bei BFWA vor, dass die Kanalbandbreite 20 MHz sein muss. Dies ist ein kleiner Nachteil für 802.11n. Denn um die maximal mögliche Bandbreite zu nutzen, kommt die doppelte Breite von 40 MHz zum Einsatz. Deshalb spielt 11n hier seinen Vorteil erst bei größeren Reichweiten aus. Denn durch Mimo (Multiple-Input, Multiple-Output) kann 11n über Dual-Slant-Antennen im Richtfunk zwei Datenströme parallel übertragen. Diese Syssteme verfügen dazu über zwei Antennen, deren Polarisation einmal horizontal und einmal vertikal ist.
Update 17.03.2009
Die Bundesnetzagentur erlaubt Lancom nun auch den Einsatz von 40-MHz-Kanälen bei BFWA. Laut Hersteller ist die Behörde zur Überzeugung gekommen, dass dies in Einklang mit den bestehenden Regeln steht. Damit steht auch im obersten 5-GHz-Band die doppelte Bandbreite zur Verfügung.
Außerdem ist der Betrieb von BFWA meldepflichtig. Ein Provider muss Inbetriebnahme, Änderungen und Stopp davon bei der Bundesnetzagentur (§6 des Telekommunikationsgesetzes) anzeigen. Ein Formular findet sich auf deren Website [4]. Damit sind keine Gebühren verbunden, da die Agentur eine Allgemeinzuteilung ausgesprochen hat.
Damit Geräte mit 4 Watt bei BFWA senden können, müssen sie bisher auch im 5-GHz-Band mit DFS (Dynamic-Frequency-Selection) und TPC (Transmit-Power-Control) arbeiten. Bei DFS prüft das Gerät in der Regel alle 24 Stunden, welche Kanäle frei sind, also nicht von Radar genutzt werden. Gibt eszwischendurch eine Radarerkennung, wechselt das System auf einen freien Kanal.
Lancom ist auf der CeBIT in Halle 13 (Stand C34).
[1] http://www.bundesnetzagentur.de/
[2] http://www.bundesnetzagentur.de/media/archiv/11239.pdf
[3] http://www.lancom.de/
[4] http://www.bundesnetzagentur.de/media/archiv/2601.pdf
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