Urheberrechtsabgabe auf Rechner:
Gericht lehnt Kopier-Abgabe für PCs ab
Der Bundesgerichtshof hat eine pauschale Urheberrechtsabgabe für PCs für unrechtmäßig erklärt. Die Verwertungsgesellschaft Wort hatte 30 Euro pro System gefordert.
Der Bundesgerichtshof [1] traf seine Entscheidung in einem Rechtsstreit zwischen der VG Wort [2] und dem Rechnerherstellers Fujitsu-Siemens [3]. Die Verwertungsgesellschaft wollte pro Rechner eine Pauschale von 30 Euro erheben. Damit sollten Ansprüchen von Autoren von urheberrechtlich geschütztem »Content« abgegolten werden, der mittels PC kopiert wird.
Ebenso wie bei Druckern hält der BGH eine solche Pauschale bei PCs für unrechtmäßig. Die Begründung: Rechner seien »… nicht zur Vornahme von Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks … bestimmt.«
Mit einem PC könne der Benutzer weder alleine noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen, im Klartext Kopien, erstellen.
Anders sieht es dagegen bei Scannern und Kopierern aus. Die Hersteller solcher Systeme müssen eine Urheberrechtsabgabe bezahlen.
Fujitsu-Siemens wehrte erfolgreich gegen eine Kopierpauschale auf PCs.
Die Anbieter von preisgünstigen Multifunktionsgeräten haben dies massiv kritisiert. Hewlett-Packard [4] drohte gar damit, bei preisgünstigen All-in-One-Systemen die Scan- und Kopierfunktion zu deaktivieren, sollte die Pauschale zu hoch ausfallen.
In Deutschland werden nach Einschätzung des European Information Technology Observatory (EITO [5]) in diesem Jahr voraussichtlich 11,8 Millionen PCs abgesetzt. Darin eingeschlossen sind sowohl Desktop-Rechner als auch Notebooks.
Auf die Hersteller – und damit die Abnehmer – wären somit Mehrkosten von insgesamt fast 360 Millionen Euro zugekommen, hätte der BGH die Pauschale für rechtmäßig erklärt.
[1] http://www.bundesgerichtshof.de/
[2] http://www.vgwort.de/
[3] http://www.fujitsu-siemens.de/
[4] http://www.hp.com/de
[5] http://www.eito.com/
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