Google mit neuer Keyword-Strategie:
Google führt neue Markenrichtlinie ein
Die neue Richtlinie erlaubt es Unternehmen, geschützte Begriffe als Keywords zu verwenden, wenn sie bei Google in Europa Anzeigen schalten. Bislang konnten sich die Markeninhaber noch beim Internet-Konzern beschweren.
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Anzeigen schalten bei Google lohnt sich: Ab dem 14. September können Firmen geschützte Begriffe als so genannte Keywords verwenden – wenn zuvor bei Google in Form einer Anzeige eingezahlt wurde. Gibt der Nutzer zum Beispiel den Markennamen einer Fluggesellschaft bei Google ein, so kann er künftig sowohl relevante und hilfreiche Anzeigen von Drittanbietern mit Reise- und Hotelbuchungswebseiten als auch die von anderen Fluggesellschaften finden. Nach Googles bisheriger europäischer Markenrichtlinie konnten Markeninhaber eine Beschwerde einreichen, um zu verhindern, dass bei der Eingabe ihrer eigenen Marke fremde Anzeigen geschaltet werden.
Mit dieser Änderung passt Google die Vorgehensweise in Europa an seine Markenrichtlinie in den meisten anderen Ländern der Welt an. In den USA und Kanada können Inserenten schon seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden, in Großbritannien und Irland seit 2008 und in vielen anderen Ländern seit Mai 2009. Eine vollständige Liste der Länder, in denen diese Richtlinie bereits gilt, können Interessierte hier einsehen.
Die aktualisierte Markenrichtlinie entspricht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im März über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing entschieden hatte.
„Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass es konform mit dem bestehenden Markenrecht ist, wenn unsere Anzeigenkunden auf Keywords bieten dürfen, die den Handelsmarken anderer Unternehmen entsprechen, so Stefan Tweraser, Country Director von Google in Deutschland. „Die jetzt angekündigte Änderung ermöglicht es uns, unsere Richtlinien weltweit zu harmonisieren. Die Nutzer profitieren davon, weil sie mehr für sie relevante Anzeigen finden, wenn sie bei Google suchen.
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