EU will Onlinehandel vereinfachen

von Dr. Matthias Hell

01.07.2008

Obwohl das World Wide Web vom Namen her keine Begrenzung kennt, spielt sich der Internethandel meist innerhalb der nationalen Grenzen ab. EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kunewa will den Onlinekäufern mehr Auswahl ermöglichen und hat dazu nun eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen.

Mit neuen Regeln will EU-Kommissarin Meglena Kunewa den europäischen Onlinehandel beleben

Ob Nachrichten, Mediendateien oder auch Viren – das Internet sorgt heute für die sekundenschnelle weltweite Verbreitung von Inhalten aller Art. Davon ausgeschlossen bleibt jedoch der Onlinehandel, der meist innerhalb der nationalen Grenzen stattfindet. Die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, die Bulgarin Meglena Kunewa, hält das für einen unbefriedigenden Zustand: »Es darf nicht sein, dass sich die Entwicklung des elektronischen Handels verlangsamt, weil wir es nicht schaffen, hinderliche Vorschriften zu beseitigen«.

Um für ein reibungsloses Funktionieren des grenzüberschreitenden Onlinehandels zu sorgen – und damit den Verbrauchern mehr Wettbewerb zu bieten, will Kunewa auf EU-Ebene nun fünf Maßnahmen umsetzen: So soll ein einheitliches und vereinfachtes europäisches Verbraucherrecht das bisherige »Dickicht komplizierter Gesetze« ersetzen. Weiter will die EU-Kommissarin überprüfen, ob Onlineverkäufer dazu gezwungen werden können, grundsätzlich in alle europäischen Länder zu liefern.

Onlinehändler in der Pflicht

Doch sollen nicht nur Onlinehändler dazu angehalten werden, ihren Vertrieb über die nationalen Grenzen auszuweiten. Kunewa will auch gesetzliche Vorschriften, die den europaweiten Onlinehandel behindern, auf den Prüfstand stellen. »Auf dem europäischen Binnenmarkt ist kein Platz für künstliche geografische Beschränkungen, die den Verbraucher innerhalb der Landesgrenzen zurückhalten«.

Im Visier der Verbraucherschutzkommissarin stehen zudem unlautere Praktiken im E-Commerce, die auf die Kunden abschreckende Wirkung haben. Kunewa erwähnt dabei unter anderem Verwendung bereits angekreuzter Kästchen, Werbung die Computerviren enthält und die Vermischung von kommerzieller und nicht-kommerzieller Kommunikation. Zudem sollen die Onlineverkäufer zu stärkeren Anstrengungen beim Datenschutz angehalten werden: »Das geltende Recht sieht vor, dass der Nutzer jeder Speicherung seiner Daten explizit zustimmen muss«. Diese Maxime solle verstärkt Geltung verschafft werden.

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