B-Brands gründen eigenen Verband:
Massiver Widerstand gegen PC-Urheberabgabe
Der neu gegründete Bundesverband Computerhersteller (BCH) trifft eine Kompromiss-Entscheidung über die von der ZPÜ geforderten Urheberabgaben. Viele B-Brand-Fertiger sehen sich durch den Vorstoß der A-Brands-Vereinigung benachteiligt und kämpfen, in einem eigenen Verband formiert, um eine gerechtere Lösung.
Die ZPÜ unterscheidet bei der Urheberabgabe völlig praxisfern nur zwischen PCs mit und ohne DVD-Laufwerk. Eine Unterscheidung zwischen Consumer- und Business-PCs existiert dagegen bisher nicht.
Der neu gegründete Bundesverband Computerhersteller (BCH) [1], dem bisher die großen Hersteller Acer, Fujitsu, HP, IBM, Medion, Samsung und Sony angehören, einigte sich am 23. Dezember 2009 mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) auf einen Kompromiss über die Urheberabgaben. Dies geschah, nachdem ein Vorstoß des BITKOM-Präsidiums, die Vereinbarung trotz fehlender Mehrheit im Arbeitskreis zu unterschreiben, durch eine einstweilige Verfügung zweier Mitglieder, Brunen IT Distribution und Hyrican, gestoppt worden war.
Nach der nun erzielten Übereinkunft zwischen der ZPÜ und dem BCH müssen die PC-Hersteller für jeden verkauften PC mit eingebautem CD-ROM-, DVD- oder Blu-Ray-Brenner 13,65 Euro an die ZPÜ abführen. Die großen Hersteller und ihre Vertriebspartner werten vor allem als positiv, dass es nach jahrelangem Streit zumindest Rechtssicherheit über die Höhe der Abgabe gebe.
Vor allem B-Brand- und C-Brand-Fertiger und PC-Hersteller, die sich auf den Business-Bereich fokussieren, sehen sich jedoch benachteiligt und wollen, in einem eigenen Verband organisiert, den Kampf gegen die Allgemeingültigkeit der BCH-Vereinbarung aufnehmen. »Die großen Hersteller missbrauchen ihre Marktmacht, um das Thema Urheberabgaben in ihrem Interesse zu beenden«, empört sich Brunen IT-Geschäftsführer Frank Brunen. Der B-Brand-Verband soll noch diese Woche mit bis zu 40 Mitgliedern an den Start gehen.
Darüber hinaus sind auch viele assemblierende Fachhändler von Benachteiligungen betroffen: So würde beispielsweise bei den Abgaben nicht zwischen Business- und Consumer-PCs differenziert und inländischen Assemblierern und Fertigern werden bis 2007 gezahlte Abgaben auf Brenner nicht angerechnet.
[1] http://www.bch-verband.de/
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