US-Behörde legalisiert Hacks für iPhone und Co:
Apple darf Jailbreaks nicht verbieten
Das US Copyright Office hat überraschend entschieden, dass Apple nicht gegen so genannte Jailbreaks auf seinen Produkten wie iPhone und iPad vorgehen darf. Diese Programme erlauben es dem Nutzer, auch von Apple nicht freigegebene Fremdsoftware auf den Geräten zu installieren und betreiben.
iPhone-Besitzer dürfen Jailbreaks installieren - vrelieren damit allerdings die Garantie.
Herbe Schlappe für Apple [1] im Streit um die so genannten Jailbreaks: Im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung des Digital Millennium Copyright Act auf Anfrage der Electronic Frontier Foundation (EFF), hat das US Copyright Office [2] jetzt entschieden, dass Apple kein Recht hat, juristisch gegen Nutzer vorzugehen, die Ihre Geräte mit Jailbreak-Software »freischalten«. Die Hacks ermöglichen es den Besitzern auf ihrem iPhone, iPad oder iPod auch Software von Drittanbietern zu installieren und nutzen, die nicht aus dem offiziellen App-Store stammt. Faktisch wird das iPhone mit dieser Entscheidung vom DMCA ausgenommen.
Apple hat zwar bisher noch nie versucht, auch tatsächlich rechtlich gegen Besitzer mit auf diese Weise manipulierten Geräten vorzugehen, verbietet jedoch in seinen Lizenzbedingungen für die iPhone-Software ausdrücklich solche Eingriffe (Abschnitt 2c des License Agreements für die iPhone Software), Änderungen und Reverse Engineering seiner Software. Der Konzern hatte dabei bisher stets argumentiert, die Kontrolle der Software durch den App Store diene dazu, die Nutzer vor Betrug und Malware zu schützen. Verbraucherschutzorganisationen kritisieren diese Praxis hingegen immer wieder als unzulässige Ausgrenzung des Wettbewerbs.
Darüber hinaus hatte Apple in einem Brief an die entscheidende US-Behörde angeführt, die Jailbreaks wären ein Vertragsbruch der Lizenzbestimmungen, hätten meist weitere Urheberrechtsverstöße zur Folge und könnten den Geräten sogar schaden. Angeblich plage man sich im Support mit »Millionen Fällen, in denen entsperrte iPhones für Probleme sorgen«. Aufgrund dieser Argumentation ist Apple auch weiterhin nicht ganz machtlos gegen die Jailbreaks: Nicht beeinträchtigt von der Entscheidung des Copyright Office ist die Möglichkeit, die Garantie erlischen zu lassen, wenn einem Besitzer die Nutzung eines Jailbreaks nachgewiesen werden kann.
[1] http://www.apple.com/de/
[2] http://www.copyright.gov/
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