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09.02.2010

Hinweis von Ingram Micro:
Urheber-Abgabe auf Rohlinge: Nur bei seriösen Quellen kaufen

von Dr. Joachim Gartz

Die von der ZPÜ im Bundesanzeiger veröffentlichten Urheber-Abgabeforderungen auf Rohlinge sorgen derzeit für viel Aufregung im Speicher-Channel. Der Distributor Ingram Micro rät Fachhändlern wegen der schwierigen Rechtslage unbedingt nur bei seriösen Quellen zu ordern.

Immer schön sauber bleiben: Wer als Händler keine graue Ware kauft, kann viel Ärger mit der ZPÜ vermeiden

Das Urteil der zuständigen Schiedsstelle, die voraussichtlich im März zu einem endgültigen Urteil gelangen soll, steht zwar noch aus. Doch die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte) hat trotzdem völlig überzogene Urheber-Abgabeforderungen für CD-, DVD- und Blu ray-Rohlinge in den – gewissermaßen rechtsfreien – Raum gestellt.

Christian Burlein, Senior Manager Product Compliance bei Ingram Micro, rät Händlern in Hinblick auf die umstrittenen ZPÜ-Angaben unbedingt darauf zu achten, keine graue Ware zu ordern: »Wir raten unseren Kunden in diesem Zusammenhang, Produkte mit strittigen Abgaben ausschließlich von seriösen Quellen in Deutschland zu beziehen, um dadurch eine Inanspruchnahme durch die ZPÜ als Drittschuldner zu vermeiden«, so Burlein gegenüber Computer Reselller News.

Judith Lammers, Bereichsleiterin Urheberrecht beim Branchenverband Bitkom, betont zudem, dass es sich bei der Tarifveröffentlichung der ZPÜ nur um Forderungen handle, die noch nicht rechtsverbindlich seien. »Wenn die Forderungen der ZPÜ nicht angemessen sind, hat die Industrie die Möglichkeit, diese Forderungen zu bestreiten«, so Lammers.

Noch einen Schritt weiter geht Christamaria Hofman, Sprecherin des Informationskreises AufnahmeMedien, der bei den Verhandlungen die Interessen der Hersteller gegenüber der ZPÜ vertritt: »Die im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife für CD- und DVD-Rohlinge sind veröffentlichte Forderungen der Verwertungsgesellschaften. Sie sind nur für die Verwertungsgesellschaften verbindlich, d.h. diese dürfen von einzelnen Anbietern keinen höheren Betrag fordern. Alle vorliegenden Tarife sind weit überhöht und entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Tarife 2008/2009 für Produkte, die am 31.12.2007 nicht vergütungspflichtig waren, also zum Beispiel DVD-DL oder -RAM 9,4 GByte sind rechtswidrig, weil sie rückwirkend aufgestellt wurden.«

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