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03.02.2010

ZPÜ-Abgabe auf Rohlinge noch nicht verbindlich:
Fachhandel bewegt sich im rechtsfreien Raum

von Dr. Joachim Gartz

Die von der ZPÜ im Bundesanzeiger veröffentlichten Urheber-Abgabeforderungen auf Rohlinge sorgen derzeit für ein enormes Chaos im Speicher-Channel. Dem Bitkom zufolge sind die Forderungen aber noch nicht rechtsverbindlich.

Urheberrechtsexpertin Judith Lammers vom Bitkom betont, dass die Tarifveröffentlichung der ZPÜ noch nicht rechtsverbindlich ist.

Das Timing hätte schlechter nicht sein können. Obwohl noch das Urteil der zuständigen Schiedsstelle, die voraussichtlich im März zu einem endgültigen Urteil gelangen soll, aussteht, hat die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielrechte) völlig überzogene Urheber-Abgabeforderungen für CD-, DVD- und Blu ray-Rohlinge in den Raum gestellt (Ausführlicher CRN-Bericht hier).

Download: Die Forderungen der ZPÜ im Detail:

Gegenüber Computer Reseller News erklärt Judith Lammers, Bereichsleiterin Urheberrecht beim Branchenverband Bitkom, allerdings, dass es sich bei der Tarifveröffentlichung der ZPÜ nur um Forderungen handle, die noch nicht rechtsverbindlich seien. »Wenn die Forderungen der ZPÜ nicht angemessen sind, hat die Industrie die Möglichkeit, diese Forderungen zu bestreiten«, so Lammers.

Wie sich Händler und Hersteller nun jedoch konkret verhalten sollen, vermag auch Lammers nicht zu beantworten. »Wir können keine Empfehlung zur konkreten Preisgestaltung geben.« Der Bitkom werde erst zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem auch die zuständige Schiedsstelle zu einem Urteil gelangt sei, einen Gesamtvertrag unterzeichnen. Bei diesem Vertrag sei mit Sicherheit auch zu erwarten, dass Bitkom-Mitglieder mit Rabatten bei den Abgaben auf Rohlingen rechnen dürften.

Aus inoffizieller Quelle weiß CRN, dass die Hersteller bzw. der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) in den bisherigen Verhandlungen Abgaben auf Rohlinge in Höhe von ein bis acht Cent vorgeschlagen haben.

Blu ray-Urheber-Abgabe liegt über dem üblichen HEK

Der Vorschlag der ZPÜ sieht dagegen zum Beispiel bei Blu rays eine Abgabe in Höhe von 3,47 Euro vor - eine völlig absurde Forderung, meint auch Ralf Schnur, Geschäftsführer bei Softwarepartner: »Es ist ja schön, wenn der Bitkom meint, dass die Forderungen der ZPÜ nicht verbindlich sind, doch es bleibt dabei, dass der Fachhandel derzeit in einem völlig rechtsfreien Raum schwebt«, wendet Schnur ein. »Denn es gibt im Moment Hersteller, die auf den HEK einer Blu ray 3,47 Euro Gebühr aufschlagen und es gibt Hersteller, die keine zusätzliche Gebühr aufschlagen. Beide bewegen sich offensichtlich in einem rechtsfreien Raum.«

In dieser Situation ist guter Rat wirklich teuer. Fest steht, dass es Abgaben auf CDs und DVDs ohnehin schon seit längerer Zeit gibt und Abgaben auf Blu rays definitiv kommen werden. Möglicherweise jedoch nicht in der utopischen Höhe, die der ZPÜ aktuell fordert. Hersteller und Importeure sollten daher auf jeden Fall die notwendigen Rücklagen bilden, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

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Leserkommentare (1)

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mediarobot 03.02.2010 15:31 Uhr

Super, dass die CRN eng dran ist und über dieses brisante Thema berichtet. Ich hoffe, dass Sie eng dran bleiben und damit den Druck auf ZPÜ und auf die Industrieverbände verstärken, damit der Fachhandel rechtssicher damit umgehen kann.

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